Der Freispruch bringt keine Erlösung
Mannheim. Während im Gericht gejubelt wird, nimmt er sein Urteil regungslos hin. Der Richter spricht von einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht - gegenüber Kachelmann und der Frau, die ihn beschuldigt hat.
Jörg Kachelmann zeigt keine Regung, als der Vorsitzende Richter die entscheidenden Worte verliest: «Der Angeklagte Jörg Andreas Kachelmann wird freigesprochen.» Jubel und Applaus im Gerichtssaal - doch Kachelmann sieht einfach nur müde aus, nach fast neun Monaten und 44 Verhandlungstagen in einem der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik.
Der Vorsitzende Richter Michael Seidling macht schnell deutlich, dass es sich nur um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse handelt: «Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin», sagt Seidling. Aber es bestünden «begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz in dubio pro reo freizusprechen»: Im Zweifel für den Angeklagten.
Kachelmann gegenüber sitzt mit versteinertem Gesicht die Nebenklägerin. Die Frau, die ihn der Vergewaltigung beschuldigt hat. Die 38-jährige ist erst im letzten Moment vor der Urteilsverkündung in den Gerichtssaal gekommen, als die Kameraleute und Fotografen den Saal schon verlassen hatten. Immer wieder schüttelt sie während der knapp einstündigen Urteilsbegründung den Kopf. Gegen Ende fängt sie hörbar an zu schluchzen, kramt eine Packung Papiertaschentücher hervor und schnäuzt sich.
Kachelmann hat sich da schon ein wenig entspannt, sitzt zurückgelehnt auf seinem Stuhl, eine Hand in der Hosentasche, die andere auf den Tisch gelegt. Am Ende der Urteilsverkündung verlässt er schnell den Saal, mit der Presse will er nicht sprechen. Seine ehemalige Geliebte bleibt noch einen Moment weinend sitzen, bevor sie sich aufrafft und durch eine Seitentür verschwindet.
Seidling nutzt die Urteilsbegründung für massive Kritik an Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn. Dieser habe den «respektvollen Umgang» häufig vermissen lassen. Seidling lässt es sich nicht nehmen zu betonen, dass Schwenns Einstieg in das Verfahren am Ergebnis der Beweisaufnahme nichts geändert habe. Überprüfen lässt sich das natürlich nicht.
Schwenn ist nach der Verkündung sichtlich erzürnt. «Mit dem Freispruch muss man zufrieden sein», sagt er. «Was wir dann hinterher gehört haben, war von einer Erbärmlichkeit, die ihresgleichen sucht in einem Gerichtssaal.» Die Kammer sei den Anforderungen des Falles nicht gewachsen gewesen. Hätte das Oberlandesgericht nicht den Haftbefehl aufgehoben, wäre Kachelmann «noch in Haft bis zum heutigen Tag».
Es ist wahrscheinlich, dass dieser Prozess zwei beschädigte Menschen zurücklässt. Das gibt auch der Vorsitzende Richter in seinem Schlusswort zu bedenken: «Wir sind überzeugt, dass wir die juristisch richtige Entscheidung getroffen haben. Befriedigung verspüren wir dadurch jedoch nicht», sagt Seidling. «Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle rachsüchtige Lügnerin.»
Der Vorsitzende Richter Michael Seidling macht schnell deutlich, dass es sich nur um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse handelt: «Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin», sagt Seidling. Aber es bestünden «begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz in dubio pro reo freizusprechen»: Im Zweifel für den Angeklagten.
Kachelmann gegenüber sitzt mit versteinertem Gesicht die Nebenklägerin. Die Frau, die ihn der Vergewaltigung beschuldigt hat. Die 38-jährige ist erst im letzten Moment vor der Urteilsverkündung in den Gerichtssaal gekommen, als die Kameraleute und Fotografen den Saal schon verlassen hatten. Immer wieder schüttelt sie während der knapp einstündigen Urteilsbegründung den Kopf. Gegen Ende fängt sie hörbar an zu schluchzen, kramt eine Packung Papiertaschentücher hervor und schnäuzt sich.
Kachelmann hat sich da schon ein wenig entspannt, sitzt zurückgelehnt auf seinem Stuhl, eine Hand in der Hosentasche, die andere auf den Tisch gelegt. Am Ende der Urteilsverkündung verlässt er schnell den Saal, mit der Presse will er nicht sprechen. Seine ehemalige Geliebte bleibt noch einen Moment weinend sitzen, bevor sie sich aufrafft und durch eine Seitentür verschwindet.
Seidling nutzt die Urteilsbegründung für massive Kritik an Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn. Dieser habe den «respektvollen Umgang» häufig vermissen lassen. Seidling lässt es sich nicht nehmen zu betonen, dass Schwenns Einstieg in das Verfahren am Ergebnis der Beweisaufnahme nichts geändert habe. Überprüfen lässt sich das natürlich nicht.
Schwenn ist nach der Verkündung sichtlich erzürnt. «Mit dem Freispruch muss man zufrieden sein», sagt er. «Was wir dann hinterher gehört haben, war von einer Erbärmlichkeit, die ihresgleichen sucht in einem Gerichtssaal.» Die Kammer sei den Anforderungen des Falles nicht gewachsen gewesen. Hätte das Oberlandesgericht nicht den Haftbefehl aufgehoben, wäre Kachelmann «noch in Haft bis zum heutigen Tag».
Es ist wahrscheinlich, dass dieser Prozess zwei beschädigte Menschen zurücklässt. Das gibt auch der Vorsitzende Richter in seinem Schlusswort zu bedenken: «Wir sind überzeugt, dass wir die juristisch richtige Entscheidung getroffen haben. Befriedigung verspüren wir dadurch jedoch nicht», sagt Seidling. «Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle rachsüchtige Lügnerin.»
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Autor: dpa | 31.05.2011
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