Aus Mangel an Beweisen

Mannheim.  In einem spektakulären Prozess hat das Landgericht Mannheim den TV-Moderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

Im Zweifel für den Angeklagten: Wetter-Moderator Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin freigesprochen worden. Für eine Verurteilung fehlten den Richtern am Landgericht Mannheim die Beweise. Was tatsächlich zwischen Kachelmann und seiner Ex-Geliebten geschah, bleibt im Dunkeln.

Damit ging nach fast neun Monaten und 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in Deutschland zuende. Gleich nach der Verkündung begann allerdings der Kampf um die Deutungshoheit in dem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht.

"Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin", sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Es bestünden aber "begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann". Deshalb sei er nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie werde das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob sie Revision einlegt. Sie hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Das Gericht folgte mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung.

Im Publikum gab es Applaus und Jubel. Kachelmann hörte der Urteilsverkündung ohne sichtbare Regung zu. Anschließend verließ er das Gericht, ohne sich zu äußern. Seine 38-jährige Ex-Geliebte, die Hauptzeugin der Anklage, wischte sich am Ende der knapp einstündigen Urteilsverkündung Tränen aus den Augen. Sie hatte Kachelmann beschuldigt, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Der Moderator werde jetzt wieder voll bei dem von ihm gegründeten Wetterdienst Meteomedia einsteigen, teilte das Unternehmen mit. Als ARD-Wetter-Moderator (u.a. in den Tagesthemen) wird er vorerst nicht zurückkehren.

Für 132 Tage in Untersuchungshaft sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen kann Kachelmann Entschädigung verlangen. Pro Hafttag hat er gesetzlich Anspruch auf 25 Euro. Zudem kann er auch einen Verdienstausfall wegen der Haftzeit geltend machen. Auch die Kosten seiner Verteidigung muss die Staatskasse bezahlen.

Opferschutzorganisationen und Frauenrechtler haben das Urteil kritisiert. Ein Sprecher des "Weißen Rings" erklärte das Verfahren "mit seinen extremen Ausuferungen wird uns in unserer Arbeit behindern". Viele Opfer könnten jetzt davon abgehalten werden, eine Vergewaltigung anzuzeigen. dpa/afp


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