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Standort für Biogasanlage in Gussenstadt noch immer strittig

Das Konzept für die geplante Biogasanlage bei Gussenstadt wird von allen Seiten mit Lob überschüttet. Nur die Standortfrage ist noch immer nicht geklärt.

Autor: Christine Weinschenk |
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Über die geplante Biogasanlage in Gussenstadt ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Am Dienstag fasste der Gemeinderat zwar den notwendigen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans im Westen des Gewanns „Häule“ – allerdings nur unter Vorbehalt.

Die Verwaltung scheint sich ihrer Sache dennoch sicher zu sein: „Alle Naturschützer dieser Erde werden sich die Örtlichkeiten nochmal angucken“, sagte Bürgermeister Roland Polaschek. „Aber ich bin mir relativ sicher, was dabei herauskommt.“ Man wolle den Termin allerdings nicht ad absurdum führen und fasse den Beschluss daher unter Vorbehalt.

Ganz so schnell schießen die Preußen aber nicht. Einen finalen Termin der Naturschutzbehörde des Landratsamtes gab es nicht. Vielmehr werden in den kommenden Wochen fünf Alternativstandorte geprüft. Vorgeschlagen von Ortsvorsteher Werner Häcker. Zwei der Flächen gehören der Gemeinde, die übrigen drei sind Privateigentum.

In den vergangenen Wochen war eine Diskussion zwischen Nabu-Kreisverband und Gemeinde darüber entbrannt, inwiefern die für den Bau der Anlage vorgesehene Fläche schützenswert ist (wir berichteten). Für Dr. Mechthild Freist-Dorr ist der Sachverhalt klar: Die Fläche ist schützenswert. „Es ist ein flächenhaftes Naturdenkmal“, so die Forstdirektorin. „Die Fläche wurde als Viehweide mit altem Baumbestand unter Schutz gestellt.“ Allerdings habe das Naturdenkmal in den vergangenen Jahren erheblich gelitten. Stürme warfen die alten Bäume um und die Weide wurde gedüngt und gemäht. „Im Moment macht die Weide vielleicht keinen besonders schützenswerten Eindruck, aber die Fläche wäre leicht wieder aufzuwerten.“ Im Grunde sei es ein Versäumnis der Gemeinde gewesen, das Naturdenkmal nicht zu erhalten. „Dort hätte man schon vor 10 oder 15 Jahren Bäume nachpflanzen müssen.“

Die Forstdirektorin ist alles andere als auf Konfrontationskurs. Aber dennoch: „Formal hat die Wiese einen Schutzanspruch.“ Diesen kann die Naturschutzbehörde zwar aufheben, allerdings nicht im Handumdrehen. „Es wäre auf jeden Fall leichter, eine solche Befreiung zu erteilen, wenn alternative Standorte vorher geprüft worden sind“, so Freist-Dorr. Seien die Alternativstandorte ungeeignet und die geschützte Viehweide der einzig vernünftige Standort für die Biogasanlage, würde sie eine Befreiung aussprechen. Eine Grundsatzentscheidung über den Bau der Anlage werde von der Naturschutzbehörde jedenfalls nicht getroffen.

Dass die mit einem Wärmekraftwerk ausgestattete Biogasanlage – ein Gemeinschaftsprojekt von zwölf Gussenstadter Landwirten – ihresgleichen sucht und als vorbildlich einzustufen ist, steht offenbar außer Frage. „Das ganze Konzept kann man aus Naturschutzsicht nur befürworten“, sagt Freist-Dorr. Dass sich mehrere Landwirte zusammentun sei „eine klasse Idee“. Lob gab es auch schon vonseiten des Nabu. Die geplante Biogasanlage sei in vielerlei Hinsicht durchdachter, weil die Abwärme genutzt werde und das Gärsubstrat zu 70 Prozent aus Gülle und Mist bestehe.

Gemeinderat Gerd Eckhardt (ÖDP) stellte der künftigen Anlage eine „1 plus“ aus. „Es ist charmant, dass die Abwärme genutzt wird. Es ist charmant, dass sich mehrere Landwirte zusammentun. Und es ist charmant, dass Reststoffe eingesetzt werden.“ Ebenso ist sich Bürgermeister Polaschek sicher, „dass diese Anlage vielbeachtet werden wird.“ Während die meisten anderen Biogasanlagen in die Kritik geraten, weil sie ihre Abwärme schlicht in die Luft blasen, würden in Gussenstadt nicht nur Schule und Kindergarten, sondern auch die Gemeindehalle und andere Häuser mit Wärme versorgt werden. Nach Aussage von Ortsvorsteher Werner Häcker haben sich bereits neun feste Interessenten zur Abnahme der Wärme bereit erklärt, insgesamt gebe es 59 Interessenten. Damit wird die Abwärmenutzung zur Crux. Denn die große Frage ist, ob die Nahwärmeversorgung auch bei einem der fünf Alternativstandorte sichergestellt werden kann.

Jetzt heißt es aber erst einmal abwarten. Zwischen drei und vier Wochen wird es dauern, die fünf Alternativstandorte zu prüfen. Dann ergeht Meldung an das Baurechtsamt und an den Vorhabenträger.

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