S 21: Neue Runde im Kampf um Parkbäume
Stuttgart.
Die Gegner des umstrittenen Tiefbahnhofs Stuttgart 21 ziehen ein weiteres Mal gegen die geplante Baumfäll-Aktion vor Gericht. Beim Verwaltungsgericht Stuttgart reichten sie einen Eilantrag ein, der die Rodung von 180 Bäumen stoppen soll. Der Erhalt der gesunden Bäume im Stuttgarter Schlossgarten sei im Schlichterspruch von Heiner Geißler festgelegt worden, argumentieren die beiden Antragsteller. Außerdem dürfe das Milliardenprojekt nur dann weitergebaut werden, wenn der neue Tiefbahnhof 30 Prozent mehr Leistung bringe.
Die Mitglieder des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 pochen in dem gestern eingegangenen Antrag auf Einhaltung dieser Bedingungen. Das Fällen und Versetzen von Bäumen ist für die nächsten Wochen geplant. Im Schlossgarten neben dem Hauptbahnhof sollen fast 180 Bäume gefällt und rund 70 weitere versetzt werden, um den Trog für den Tiefbahnhof ausheben zu können. Zudem muss das Zeltcamp von Stuttgart-21-Gegnern geräumt werden. Es wird mit heftigen Protesten gerechnet.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte gestern, die Regierung habe sich mit der Bahn verständigt. Der Polizeieinsatz werde nun vorbereitet. Einen genauen Termin nannte Kretschmann nicht.
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Autor: DPA | 08.02.2012
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Kommentare (6)
Die Schlichtung war nur eine Beruhigungspille
denn die Bahn hält sich nicht an ihre Versprechungen.http://www.fluegel.tv/beitrag/3805
Der Erhalt der gesunden Bäume im Schlossgarten ist mit dem Schlichter Heiner Geißler ausdrücklich als S21 Plus festgelegt worden, außerdem darf der Weiterbau von Stuttgart 21 nur in dem Fall erfolgen, wenn der Tiefbahnhof 30 Prozent mehr Leistung bringt.
Die Mitglieder des Aktionsbündnisses pochen auf Einhaltung dieser vereinbarten Bedingungen, weil sowohl die Bahn AG wie sogar die das Projekt befürwortenden Parteien im Landtag ihnen explizit "ohne Wenn und Aber" zugestimmt haben.
Die Zustimmung beider am Faktencheck teilgenommenen Parteien zu den Ziffern 11 und 12 bestätigt Heiner Geißler in einem aktuellen Schreiben vom 6.2.12.
http://t.co/NHNDpqri
Die Bahn AG darf nicht schikanös und rechtsmissbräuchlich mit Billigung aller Hoheitsträger in Stadt, Land und Bund die wunderbaren, uralten Bäume des Mittleren Schlossgartens zerstören und damit unwiederbringlichen Schaden anrichten.
Fortsetzung
Rockenbauch erklärte anschließend, dass das AB weiterhin auf K 21 besteht und S 21 (plus) ablehnt und forderte ein Bau- und Vergabestopp zur Prüfung des Kompromissvorschlages Kombi-Bahnhof. Als das abgelehnt wurde, verließ das AB den Saal.Dr. Schuster führte anschließend durch Heiner Geißler unwidersprochen aus, dass noch viele Probleme geklärt werden müssen, u.a., wie man mit den Bäumen umgeht und ob bzw. wie viele nun gefällt oder umgesetzt werden.
Wann soll nun also eine Einigung hinsichtlich der Punkte 11 und 12 des "Schlichterspruchs" erfolgt sein, welche Rockenbauch und Stocker nun, noch dazu im eigenen Namen und nicht etwa für das AB gerichtlich geltend machen wollen?
Dem Antrag fehlt es daher bereits an der Aktivlegitimation der Antragsteller.
Ein Schlichterspruch kann denknotwendig nur ein Vorschlag sein, da ein Schlichter nunmal gar keine Entscheidungskompetenz hat. Einigen müssten sich die Parteien. Dies wurde vom AB aber strikt abgelehnt.
"Schlichterspruch"
Dr. Heiner Geißler führte in seinem Schlichterspruch folgendes aus:Das Verfahren war als Fachschlichtung gedacht, wobei offen blieb, ob diese in eine Ergebnisschlichtung verbunden mit einem Votum des Schlichters münden sollte. ES WAR KLAR, DASS DARAUS KEINE RECHTLICHE BINDUNG ENTSTEHEN KONNTE, wohl aber eine psychologische und politische Wirkung die Folge war. Der Begriff Schlichtung Stuttgart 21 setzte sich dann auch in der Öffentlichkeit durch.
Noch nach der Stresstestpräsentation erklärte W.Hermann,
http://www.fluegel.tv/beitrag/1542
dass der Regierung die Verbesserungsvorschläge wichtig sind und diese eine Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit in Zusammenarbeit mit der DB prüfen wolle. Die Umsetzung der Bäume sprach er dabei nicht mehr an, andere Punkte schon.
Heiner Geißler widersprach dieser Ausführung dann mit keinem Wort, sondern bestätigte, dass dies (nur) Vorschläge / Denkanstöße seinerseits sind.
Fortsetzung folgt