Dischingen für Windkraftanlagen auf dem Ohrberg

Der Gemeinderat folgt dem in der Bürgerbefragung Ende 2011 geäußerten Mehrheitswunsch der Bürger der Gesamtgemeinde: Für die Windenergienutzung wird das Gewann Ohrberg im Westen Dischingens beantragt.

Weiterer Bestandteil der einstimmigen Entscheidung vom Donnerstagabend, die nun als Stellungnahme an den Regionalverband weitergeleitet wird, ist die Forderung nach einem höheren Mindestabstand zur Wohnbebauung. Bürgermeister Alfons Jakl erläuterte, dass beim gegenwärtigen Verfahren zur Änderung des Regionalplans von einem Abstand von 750 Meter ausgegangen werde. Die Dischinger Verwaltung befürworte zum Schutz der Anwohner und der baulichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde jedoch 800 oder gar 1000 Meter Abstand. Der Gemeinderat votierte für 1000 Meter.

Zuvor hatte der Schultes daran erinnert, dass es dem Windatlas Baden-Württemberg zufolge auf dem Dischinger Gemeindegebiet geeignete Flächen für die Nutzung der Windenergie gebe. Denkbare Standorte seien neben dem „Ohrberg“ Gebiete nördlich von Hofen sowie östlich von Demmingen. Darüber hinaus sei mittlerweile seitens der Blauwald GmbH ein weiterer Standort im Privatwald im Gewann Rennweg ins Gespräch gebracht worden.

Auf Lärm und Schattenwurf bei den drei möglichen Bereichen auf Gemeindegrund ging anschließend Georg Honold von der Planungsfirma Honold GmbH Windkraftanlagen aus Neu-Ulm ein. Er schilderte, dass bei Dorfmischgebieten ein Geräuschpegel von 45 Dezibel den zulässigen Grenzwert markiere, bei allgemeinen Wohngebieten 40 Dezibel und bei Kurgebieten 35 Dezibel. Die von ihm ermittelten Lärmwerte bezögen sich auf eine Windradleistung von 95 Prozent bei keinerlei Umgebungsgeräuschen.

Für das Gebiet „Ohrberg“ hatte Honold fünf Windräder in seine Darstellung aufgenommen. Als Lärmwerte nannte er unter Einbeziehung von in der Nachbarschaft geplanten Anlagen 37,3 Dezibel in Auernheim, 39,6 Dezibel in Fleinheim, 33,3 Dezibel in Dischingen und 32,9 Dezibel am Hochstatter Hof. Da es sich um Dorfmischgebiete handele, lägen die Ergebnisse alle weit unter den erlaubten Grenzwerten.

Was den Schattenwurf durch die Anlagen angeht, so betrage dieser in Auernheim jährlich 20,33 Stunden und am Hochstatter Hof 16,12 Stunden. In den anderen Bereichen liege er bei null. Somit würde die zulässige Zeit von 30 Stunden deutlich unterschritten.

Drei Anlagen stellte Honold für den Standort Hofen dar. Hier ergebe sich ein Geräuschwert bis zu 41,4 Dezibel und ein Schattenwurf bis zu 16,57 Stunden, so Honold. Bei vier Anlagen in Demmingen erreiche der Lärm bis zu 37,2 Dezibel, der Schattenwurf bis zu 30,24 Stunden. Für Demmingen müsste daher ein Schattenmodul bei den Windrädern eingebaut werden, das bei entsprechend erreichter Stundenzahl die Anlage während der Beschattungszeit abschaltet.

Der Bürgermeister ging auch nochmals auf das Ergebnis der Bürgerbefragung zum Thema Windkraft von Ende Oktober 2011 ein. Bei einer Abstimmungsbeteiligung von rund 47 Prozent hatten sich 88,7 Prozent für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Dischingen ausgesprochen. Mit über 71 Prozent hatte der Dischinger Standort den größten Zuspruch gefunden. Für Hofen und Demmingen hatten jeweils rund 54 Prozent votiert. Rund 60 Prozent hielten sogar mehr als die drei Standorte für denkbar. Großes Interesse hatten die Bürger außerdem an Beteiligungsmodellen bekundet.

Zur Frage der Standortentscheidung fasste Jakl zusammen, dass der „Ohrberg“ zwischen Dischingen und Fleinheim von den Bürgern bevorzugt worden sei und auch nach den Untersuchungen Honolds in Bezug auf Lärm und Schatten als sehr geeignet erscheine, während es hier bei Hofen und Demmingen Einschränkungen gebe. Im Fall Demmingen komme hinzu, dass Hinweise auf Schwarzstörche zur Brutzeit im Gebiet vorhanden seien. Sollte sich dies bewahrheiten, sei es aus Artenschutzgründen ein Ausschlusskriterium. Und bei Hofen hielt der Schultes neben der höheren Lärmbelästigung auch negative Auswirkungen auf das geplante Baugebiet „Kappelesäcker“ in Frickingen für möglich.

Was den zusätzlichen „Blauwald“-Standort Rennweg angeht, so sah der Schultes darin eine Verschärfung der Situation für Dischingen in Bezug auf Lärm und Landschaftsbild. Ferner sei die Akzeptanz der Bürger fraglich. Jakl sprach sich dann für den Standort „Ohrberg“ als auszuweisende Vorrangfläche aus.

Auch Gemeinderat Gerhard Baum hielt eine Konzentration vorerst auf eine Fläche für sinnvoll und verwies auf den Status Dischingens als Erholungsort. Stefan Kragler betonte, dass am „Ohrberg“ die gewünschte große Entfernung zur Bebauung gegeben sei.

Zwei im Zusammenhang mit dem Thema stehende, ebenfalls einstimmige Entscheidungen schlossen sich in der Sitzung an. Zum einen wurde eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Diese soll dafür sorgen, dass Windkraftanlagen nur auf von der Gemeinde ausdrücklich gewollten Flächen errichtet werden können. Zum anderen nimmt die Gemeinde Stellung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, das vorsieht, dass ab September 2012 keine Ausschlussgebiete mehr für Windkraftanlagen festgelegt werden können. Hier fordert Dischingen eine Fristverlängerung bis 1. April 2013, um vorher die Änderung des Flächennutzungsplans im Verfahren abschließen zu können.


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Autor: KLAUS DAMMANN | 03.02.2012

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