Jugendstrafsachen am Amtsgericht Heidenheim weiter rückläufig

Das Urteil der Direktorin des Amtsgerichts Heidenheim ist klar. „Die subjektiv empfundene Zunahme von Jugendkriminalität ist objektiv nicht belegt,“ sagt Christine Werner, die ihre Aussage durch die aktuelle Strafverfolgungs-Statistik untermauert sieht.

Der Anfang einer Trendwende oder nur eine Momentaufnahme? – Noch ist die Frage offen, doch zeigt sich schon seit einigen Jahren, dass die am Amtsgericht Heidenheim verhandelten Jugendstrafsachen zumindest leicht rückläufig sind. Waren etwa im Jahre 2007 noch 198 Eingänge neuer Verfahren zu verzeichnen, so reduzierte sich die Zahl der neu auf dem Richtertisch gelandeten Fälle im Jahre 2010 auf 155. Die neuesten Zahlen liegen noch nicht vor, doch zeichnet sich für 2011 ein weiterer Rückgang ab.

Die in Heidenheim zu beobachtende Entwicklung deckt sich mit dem landesweiten Geschehen, wie es in einer im Dezember veröffentlichten Untersuchung des Statistischen Landesamtes in Stuttgart abgebildet ist. Demnach sind in Baden-Württemberg im Jahre 2010 fast zehn Prozent weniger Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren wegen einer Straftat verurteilt worden. Speziell bei den 14- bis unter 18jährigen Jugendlichen zeichnet sich bei den Schuldsprüchen bereits seit drei Jahren ein fallender Trend ab.

Die statistische Entwicklung untermauert eine These, die von der Direktorin des Amtsgerichts Heidenheim schon seit längerem aufrechterhalten wird. In Vorträgen wies und weist Christine Werner immer wieder darauf hin, dass die Kriminalitätsentwicklung nicht zuletzt in Anbetracht der medialen Gewaltvermittlung von den Bürgern unseres Landes stark überschätzt wird. Speziell wirkt die erfahrene Juristin der „gefühlten“ Einschätzung zunehmender Jugendkriminalität entgegen und zeigt überdies auf, weshalb die nach ihren Worten überwiegende Anzahl der mit Jugendstrafrecht vertrauten Juristen einer Verschärfung des Jugendstrafrechts als kontraproduktiv entgegen tritt.

In ihrer Analyse der Kriminalitätsbelastung von jungen Menschen macht die Chefin des Amtsgerichts deutlich, dass Jugendkriminalität eine überwiegend opportunistisch, also durch Gelegenheiten ausgelöste, nicht planvoll begangene Bagetallkriminalität darstellt. „Jugendkriminalität ist episodenhaft, bleibt auf eine Altersphase beschränkt und setzt sich in der Regel nicht ins Erwachsenenalter hinein fort,“ so die Feststellung: „Die meisten Jugendlichen hören von selbst auf, Straftaten zu begehen, ohne förmliche Reaktion der Polizei oder der Justiz.“

Dass junge Menschen tatsächlich die höchste Kriminalitätsbelastung aufweisen, ist für Christine Werner nicht neu, sei doch schon zu allen Zeiten über „die kriminelle Jugend“ Klage geführt worden. Verstöße gegen Strafrechtsnormen im Jugendaltern würden nicht von einer kleinen Außenseitergruppe, sondern von fast allen Jugendlichen begangen, seien ein im statistischen Sinne „normales Phänomen“ dieser Entwicklungsphase. Dabei stützt sich die Juristin auf Untersuchungen, bei denen im Schnitt über 90 Prozent der mit Befragungen erfassbaren Jungen und jungen Erwachsenen angeben, mindestens einmal in ihrem bisherigen Leben, regelmäßig jedoch wiederholt, Handlungen begangen zu haben, die juristisch unter eine Strafnorm des Strafgesetzbuches subsumiert werden können.

In der Regel falle die Kriminalität Jugendlicher minder schwerer aus als die von Erwachsenen. Und während im Mittelpunkt der kriminalpolitischen Diskussion vor allem die Gewaltkriminalität junger Menschen stehe, entfallen darauf im Schnitt aber nur etwa 3,5 Prozent aller polizeilich registrierten Tatverdächtigen. „Generell kann nicht von einer stetigen Zunahme der Gewaltkriminalität junger Menschen ausgegangen werden,“ so Werner, „denn die schweren Formen der Gewaltkriminalität junger Menschen sind rückläufig.“

Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts und damit nach härteren Urteilen konfrontiert Christine Werner mit dem gegenwärtigen Stand der kriminologischen Forschung, wonach die Abschreckungswirkungen von Androhung, Verhängung oder Vollzug von Strafen eher gering sind. Für den Bereich der leichten bis mittelschweren Kriminalität jedenfalls gelte, dass grundsätzlich Höhe und Schwere der Strafe keine messbare Bedeutung hätten. Lediglich das wahrgenommene Entdeckungsrisiko sei relevant.

Statt Sanktions-Verschärfungen das Wort zu reden, plädiert die Leiterin des Heidenheimer Amtsgerichts für den Ausbau und die Umsetzung des vorhandenen Instrumentariums des Jugendstrafrechts. Und besser als Verbrechen zu bestrafen, sei es, diesen vorzubeugen. „Sozialpolitik stellt die beste und wirksamste Kriminalpolitik dar,“ so ihr Resümee, mit dem sie sich auf eine nennenswerte Zahl von Jugendlichen bezieht, die heute in der Gesellschaft kaum eine Chance erhalte, überzeugende Zukunftsaussichten zu entwickeln: Auf Dauer könne dies zur Herausbildung eines zahlenmäßig bedeutsamen jugendlichen Subproletariats führen, das – da es nichts zu verlieren und auf normalen Wegen auch nichts zu gewinnen habe – zum Nährboden für Gewalt und Kriminalität und zum Sammelbecken links- und rechtsextremistischer Gruppen werde.


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Autor: ERWIN BACHMANN | 21.02.2012

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