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Angeklagter bedroht Zeugen und flieht während der Verhandlung

Erst konnte er offenbar monatelang ungehindert Zeugen bedrohen, dann nutzte der Angeklagte die Mittagspause des Gerichts, um sich mal eben aus dem Staub zu machen. Es war nicht die einzige Merkwürdigkeit im Verfahren am Freitag gegen einen 23-jährigen Heidenheimer vor dem Ellwanger Landgericht.

Autor: Karin Greth |
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Räuberische Erpressung, eine verprügelte Ex-Freundin, Bedrohung und Fahren ohne Fahrerlaubnis standen auf der Liste der Taten, die dem jungen Mann vorgeworfen werden.

Er war erst kurz zuvor aus der letzten Haft entlassen worden, als er 2009 seine spätere Freundin kennenlernte. Es begann eine acht Monate dauernde Beziehung, die offenbar geprägt war von seiner Eifersucht. Sie habe ohne ihn die Wohnung ihrer Eltern nicht mehr verlassen dürfen, erzählte das junge Mädchen. Auch ihr Bruder bestätigte vor Gericht die ständigen Kontrollanrufe, die Eifersuchtsszenen und massiven Drohungen.

Sowohl der Angeklagte als auch das Mädchen stammen aus türkischen Familien. Doch während seine Freundin in der westlichen Welt integriert ist, eine solide Ausbildung macht, sich die Haare blond färbt und mit ihren Freundinnen durch die Fußgängerzone bummelt, lebt ihr Freund offenbar in einer Welt, in der Freiheiten nur für Männer gelten und Frauen zu gehorchen haben. Sehr ernst sei die Beziehung für ihn gewesen, betonte der Angeklagte vor Gericht: „Sie war mein.“

Vor den Sommerferien 2010 beendete das junge Mädchen deshalb die Beziehung. Sie fuhr mit ihren Eltern in die Türkei, sechs Wochen lang. Er schrieb ihr Liebesbriefe via Internet – und als sie zurückkam, wurden sie wieder ein Paar. „Ich dachte, er hat sich geändert“, erzählte das Mädchen vor Gericht. Doch es dauerte nur eine Woche, bis sie erkannte, dass sich nichts geändert hatte. Sie brach den Kontakt ab.

Einige Tage später, am 15. September 2010, begegneten sie sich zufällig in den Schloss Arkaden in Heidenheim. Er habe sie um eine Aussprache gebeten, allein. Sie folgte ihm in den Wickelraum. Zwei Ohrfeigen habe er ihr dort dann verpasst, gab der Angeklagte vor Gericht zu, aus Wut, weil sie sich weigerte, wieder seine Freundin zu werden. Das junge Mädchen hingegen spricht von mindestens zehn starken Schlägen mit der flachen Hand ins Gesicht. Ihr Ohrring wurde dabei ausgerissen, ihr Kopf gegen die Wand geschlagen, sie sei auf den Boden gefallen.

Schließlich habe er sie mit dem Messer bedroht. Er werde sie abstechen, wenn sie nicht mehr mit ihm zusammen sein wolle, habe er gedroht. Und auch beschrieben, wie er zustechen werde – ganz schnell werde es gehen, sodass sie keine Schmerzen fühlen würde. Erst als sie versprach, wieder seine Freundin sein zu wollen, ließ er sie gehen. Sie ging ins Krankenhaus. Dort wurden ihre Verletzungen behandelt und dokumentiert: Kopfprellung, Risswunde am Ohr, Kopfschmerzen und Schwindel.

Als sie das Krankenhaus verließ, war es Nacht. Sie sei zur Polizei gegangen, um dort Anzeige zu erstatten, erzählte das Mädchen vor Gericht. Doch dort habe man wegen der späten Stunde keine Anzeige aufnehmen wollen und sie gebeten, am nächsten Tag wiederzukommen.

Am nächsten Tag jedoch ging sie zuerst zur Schule. In der Pause tauchte dort ihr Exfreund auf. Wieder habe er sie geschlagen und mit einem Messer bedroht, bis ihr Bruder, der dieselbe Schule besucht, dazwischenging. Ein Lehrer fuhr die verängstigte Schülerin schließlich zur Polizei. Ihr Ex-Freund blieb aber auch nach der Anzeige auf freiem Fuß – und nutzte die nächsten Monate bis zur Verhandlung, um die junge Frau und ihre Familie offenbar immer wieder massiv zu bedrohen, damit sie ihr Aussage zurückzieht. Auch die Mutter und der Bruder des Angeklagten hätten sie bedrängt, gab die Schülerin an.

Mutter und Bruder des Angeklagten waren auch in Ellwangen mit dabei. Sie beobachteten aufmerksam von der Zuschauerbank aus das Geschehen im Gerichtssaal. Doch die selbstbewusste Ex-Freundin blieb trotz der Drohungen bei ihrer Aussage und tritt sogar als Nebenklägerin auf.

Ganz anders als das zweite Opfer des Angeklagten, ein junger Mann aus Gerstetten, der sich im Oktober 2010 an die Polizei gewandt hatte, weil der Angeklagte ihn mit dem Messer in der Hand gezwungen habe, sein Motorrad „auszuleihen“. Der Polizei gegenüber hatte der Gerstetter ausgesagt, der Angeklagte, der nicht im Besitz eines Führerscheins ist, sei dann mit dem Motorrad fortgefahren, um es als „Ausstellungsstück“ in eine Spielhalle nach Heidenheim zu bringen.

Vor Gericht behauptete der Gerstetter nun, er hätte sich die ganze Geschichte nur ausgedacht. Tatsächlich habe er dem Angeklagten, obwohl er ihn nur flüchtig kannte, das Motorrad freiwillig überlassen. Außerdem sei nicht der Angeklagte mit dem Motorrad zum Casino gefahren, sondern der dem Gerstetter völlig unbekannte türkische Casino-Betreiber. „Was für eine blöde Geschichte!“, ärgerte sich der Vorsitzende Richter Ilg über die Aussage des Motorradbesitzers. Doch auch als der Richter ihn darauf hinwies, dass auf eine falsche Aussage eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren drohe, änderte der Gerstetter seine Aussage nicht.

Er sei auch nie vom Angeklagten oder Angehörigen dessen Familie bedroht worden, behauptete er. Als der Richter jedoch das Handy des Gerstetters kontrollieren ließ, zeigte sich, dass es zahlreiche telefonische Kontakte zum Angeklagten gegeben hatte – zuletzt am Morgen vor der Verhandlung. Was es zu besprechen gab? Der Angeklagte habe ihm nur mitgeteilt, wann der Prozess beginne, behauptete der Motorradbesitzer: „Weil er wusste, dass ich meine Ladung verschlampt hatte.“

In der Polizeiakte ist vermerkt, dass sich der Gerstetter vor der Verhandlung offenbar bereits einmal zur Möglichkeit des Zeugenschutzprogramms erkundigt hatte. Ein andermal hatte er um drei Uhr nachts bei der Polizei angerufen, weil der Angeklagte vor seiner Haustür stand. Doch auch davon wollte der Gerstetter vor Gericht nun nichts mehr wissen. Frustriert unterbrach der Richter die Verhandlung und schickte alle Beteiligten in die Mittagspause.

Die allerdings nutzte der Angeklagte, um die Verhandlung auf seine Weise zu beenden: Mama, Bruder und er kamen einfach nicht wieder. So endete der Verhandlungstag schließlich am späten Nachmittag ohne den Angeklagten, dafür aber mit einem Haftbefehl.

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21 Kommentare

04.05.2012 07:16 Uhr

Auf jeden Fall gefällt mir diese Zeit besser...

...als die heutige, da bin ich Ergebnisorientiert! Der größte Feind der Menschen und des Miteinanders ist wenn es Ihnen zu Wohl ist - leider muß der Mensch geplagt und geschunden sein um wahre Größe zeigen zu können! Im heute, ich zitiere G. Schröder "freiheitlichstem Saat aller Zeiten" regiert nur noch ziviler Ungehorsam, Respektlosigkeit und Egoismus! Das zunehmende Grós dieser Misanthropen läßt jegliche Fähigkeit zum friedlichen, produktiven Miteinander vermissen - meiner Meinung nach sehr dadurch befördert das eine "harte Hand" nirgens mehr gehandhabt wird und fast jegliche Unverschämtheit jenseits eines erfüllten Straftatbestandes (und manchmal sogar bei erfüllten) gesellschaftlich geduldet wird. Früher schämte man sich ein Verbrecher zu sein, heute müssen sich Staatsdiener schon fast schämen jeden Tag Ihr Fell zu Markte zu tragen...

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03.05.2012 22:17 Uhr

"Den gab es schoneinmal" Genau, das war doch die Zeit, als

auch Karl-Heinz Kurras auch noch ohne schusssichere Weste auf Arbeit gehen konnte und sich auch keine großen Sorgen machen musste, wenn da mal dieser oder jener Sudent nicht ganz so unbeschadet blieb.

Diese Zeit gefällt Ihnen also besonders?

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03.05.2012 20:04 Uhr

Den gab es schoneinmal,

dazu erzähl ich Ihnen eine kleine Geschichte, wirklich so passiert in den 60ern: Damals, mein Onkel war frisch von der Polizeischule in den Streifendienst gekommen, erdreistete sich ein Betrunkener seinen Kollegen der schon weitaus länger "dabei war" ein Arschloch zu nennen. Daraufhin zögerte dieser nicht lange und verpasste Ihm einen adäquaten Hieb mit seinem Knüppel - es kam zur Anzeige und ging vor Gericht! Der Richter lies sich den Tathergang schildern, der Kläger gab die Beleidigung gg. den Polizisten zu worauf Ihm dann der Richter fragte warum er dann hier vor Gericht sei - er habe seine Strafe doch schon erhalten... Das mag Rechtsstaatlich nicht die "saubere" Nummer gewesen sein, Ergebnisorientiert und effektiv war es allemal: a.) Die Gerichtsverhandlung war binnen Minuten um b.) der Kläger hat sich in Zukunft wohl 2x überlegt wie er sich verhält und c.) konnte die Polizei Ihren Dienst noch ohne Stich-und Schußsichere Weste verrichten!

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03.05.2012 22:22 Uhr

was verstehen sie denn eigentlich unter adäquat?

Einen Polizisten verbal zu beleidigen rechtfertigt also eine Behandlung mit dem Gummiknüppel, wegrennen wie Benno Ohnesorge einen Kopfschuss?

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03.05.2012 12:37 Uhr

" eben in diesem Rechtsstaat nicht so gehandhabt werden kann"

Können Sie sich denn überhaupt einen Rechtsstaat vorstellen, in welchem dies nach Ihrer Facon gehandhabt werden könnte?

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02.05.2012 08:26 Uhr

Herr Schnitzler, meine Zustimmung; hier ist nicht einmal

ansatzweise eine Pflichtverletzung der Polizeibeamten zu erkennen, es ist also völlig unsinnig, hier über unterlassene Hilfeleistung oder den Versuch der Strafvereitelung zu fabulieren. Dise konnten den Beschuldigten auch nicht etwa einfach so festsetzen.
Es ist gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in welchem solche Polizeiwillkür, wie Huber sie wünscht, eben nicht zulässig ist, die Beschimpfung mit Ausdrücken wie "Saubande" zeigt leider nur die Primitivität des Schimpfenden.

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03.05.2012 10:37 Uhr

Sehr geehrter Herr Küpper,

auch ich wünsche mir manchmal, subjektiv und ohne Anspruch auf Zustimmung, mehr Beamtenwillkür! Ich gebe ehrlich zu - bei mir gäbe es solche Fälle nicht, solche Möchtegern-Macho´s wie der hier am Ellwanger Gericht vorstellige hätte ich an Ort und Stelle schon solange weichgeklopft bis Sie gar nicht mehr auf dumme Gedanken kommen würden! Nur ist mir auch klar das dies eben in diesem Rechtsstaat nicht so gehandhabt werden kann - weil kein Politiker mehr da ist der für diese notwendigen Schritte noch die Eier in der Hose hat! Nur dafür kann man nicht die Polizei unisono verantwortlich machen, die hätten es auch leichter wenn wieder etwas mehr Respekt Ihnen ggü. herrschen würde - und wäre es nur aus Angst heraus eine auf's Maul zu bekommen!

P.S. Lieber Herr Küpper - ich beobachte sehr wohl das sich in Ihnen und Herrn Huber zwei "gesucht und gefunden" haben - aber bitte lassen Sie mich aus diesem Zwist "außen vor", ich vertrete hier nur eine Meinung: MEINE!

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01.05.2012 17:39 Uhr

lach

Meine liepen Mäner,
sint wir nichd alle unfehlpar? Was währe die Weld, wenn sie berfekt wäre? Selpst ein redakdeur machd Fähler. Freuen wir uns toch immer wieder üper solche Nichtiggeiten.

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01.05.2012 10:35 Uhr

Antwort an an Küpper

Sch... T9 bzw. zu kleine Tasten. grinsen

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01.05.2012 10:32 Uhr

Antwort an Küpper

Herr Kohly, macchen Sie sich nix aus der Klugscheißerei des Hr. Müller. Der ist so und kann vermutlich nicht anders. Sich über diesen Kasper aufzuregen ist Energieverschwendung. Des isch halt a arme Viechle in unseres Herrn großem Tiergarten.

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01.05.2012 09:18 Uhr

Antwort an Küpper

Sie müssen bei anderen ihr grosses Maul über Schreibfehler aufreissen.
Sehen Sie sich mal İhren Mist an den Sie Schreiben.
Eine Zeile und schon ein Fehler.

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01.05.2012 09:27 Uhr

Versuchen Sie mal, sich wenigstens etwas zu bilden, Kohly:

http://www.duden.de/rechtschreibregeln/doppel-s-und-scharfes-s

Insgesamt 4 Fehler in Ihren 2 Zeilen; leider schon wieder ungenügend!

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01.05.2012 12:26 Uhr

Küpper

Küpper, Sie armseliger Korinthenkacker! Merken Sie nicht wie lächerlich Ihre Auftritte hier sind? Sie sind halt auch ein armes Tier im so großen Tiergarten unseres Herrn! Wenn ich mal so drauf sein sollte wie sie dann bitte ich mir einen Prügel aufs Hirn zu hauen! Sie Lachnummer!!

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01.05.2012 12:41 Uhr

Kann man eigentlich noch primitiver sein, als Sie, Huber?

Ihre Ergüsse hier sind ja nun absolut unterirdisch.

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01.05.2012 07:56 Uhr

Wenn der Autor mit der Überschrift schon übertreibt, sollte man

die Kirche dennoch im Dorf lassen. Der Angeklagte ist doch offenbar gar nicht GEFLOHEN.

Auch eine Aufnahme der Strafanzeige mitten in der Nacht hätte nichts geändert.
Da können Polizei und Justiz leider auch nicht viel ändern.

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01.05.2012 07:59 Uhr

Da helfen auch keine primitiven Beschimpfungen der Polizei

und haltlose Unterstellungen weiter, wei man diese hier lesen kann.

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30.04.2012 22:17 Uhr

Opferschutz kommt zu kurz

Ich kenne diesen Täter persönlich und kann einfach nicht verstehen, warum die Polizei die Anzeige der Frau nicht entgegennahm nur weil es zu spät dafür gewesen sei. Wenn es für einen Notfall also auch noch eine Art "Öffnungszeit" gibt, wozu brauche ich dann als Opfer dann noch die Polizei? Es wäre sehr gut möglich gewesen, dass dieser Täter sie gleich nach ihrem Versuch der Anzeige wiederum erwischt, bedroht und niedergeschlagen hätte und somit genauso beeinflusst hätte, wie er das bei unzähligen anderen getan hat, die sogar eine Verhaftung wegen Meineides hinnehmen aufgrund ihrer Angst. Sowas kann man nicht hinnehmen und ich bin immer wieder erstaunt, dass Täter unzählige Möglichkeiten haben, Anzeigen zu verhindern und Opferschutz hierbei zu kurz kommt.

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30.04.2012 21:01 Uhr

Angeklagter bedroht Zeugen und flieht während der Verhandlung

Tja Frau Naujoks, ich bin da ganz und gar bei Ihnen wie man so schön sagt. Leider bleibt auch hier wie nach zahlreichen anderen Fällen dieser Art die Wahrscheinlichkeit sehr gering daß unsere Justiz und Polizei etwas daraus lernt. Dazu müßte man sich ja anstrengen und auch mal einen unbequemen Weg gehen. Also alles schön so weiterlaufen lassen. Vermutlich ist in den Augen dieser Behörden die junge Frau auch noch selber schuld...

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30.04.2012 20:39 Uhr

Schmusepädagogik

Das haben wir von der Schmusepädagogik durch alle Instanzen.1000 und 1 Chance und nix passiert. Am Schluss war der verlorene Teddy schuld. Es lebe Deutschland.

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30.04.2012 20:10 Uhr

Angeklagter bedroht Zeugen und flieht während der Verhandlung

Und wieder haben wir einen Fall von Behördenversagen unmotivierter Polizeibeamter. Die Nichtaufnahme der Anzeige in der Nacht könnte man mit unterlassener Hilfeleistung oder Pflichtverletzung bzw. Versuch der Strafvereitelung bezeichnen. Genauso die Tatsache den Angeklagten nach der Anzeige festzusetzen. In was für einem Staat leben wir eigentlich langsam in dem ein Bürger sich nicht mehr auf die Polizei verlassen kann? Aus eigener Erfahrung muß ich sogar sagen daß man von den Herrschaften der Polizei sogar noch richtig saublöd behandeln lassen muß weil man sich nach längerem Überlegen und Abwägen "erdreistet" hat sie um Hilfe zu bitten. So eine Saubande!! Und die werden von unseren Steuergeldern (mit-)bezahlt... Armes Deutschland...

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02.05.2012 08:01 Uhr

Sehr geehrter Herr Huber,

auch wenn ich einen Teufel tun werde die Herren der Polizei generell in Schutz zu nehmen so möchte ich doch auch einmal eine Lanze für die Beamten in Uniform brechen: Diesen sind oft durch dümmliche Gesetze und mangelnden Rückhalt der Politik und der lächerlichen Konsequenz der Gerichte schlicht die Hände gebunden, stetig müssen selbst aktenkundige Intensivstraftäter immer wieder freigesetzt werden und bis man sich als Polizist wenns mal "heiß" wird zur wehr setzen darf muß man sich schon halb erschlagen lassen! Zudem der stetige Kampf mit Unterbesetzung, schlechter Ausrüstung die Teils selbst aus privatem Geld heraus aufgerüstet werden muß, Überstunden die geleistet werden müssen aber nie abgefeiert werden können und das zu einem durchschnittlichem Netto zwischen 1600 und 2000 Euro! Sie mögen wohl Ihre Erfahrungen gemacht haben, aber seien Sie doch wenigstens so fair nicht alle Polizisten über einen Kamm zu scheren!

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