Angeklagter bedroht Zeugen und flieht während der Verhandlung
Erst konnte er offenbar monatelang ungehindert Zeugen bedrohen, dann nutzte der Angeklagte die Mittagspause des Gerichts, um sich mal eben aus dem Staub zu machen. Es war nicht die einzige Merkwürdigkeit im Verfahren am Freitag gegen einen 23-jährigen Heidenheimer vor dem Ellwanger Landgericht.
Autor: Karin Greth |Räuberische Erpressung, eine verprügelte Ex-Freundin, Bedrohung und Fahren ohne Fahrerlaubnis standen auf der Liste der Taten, die dem jungen Mann vorgeworfen werden.
Er war erst kurz zuvor aus der letzten Haft entlassen worden, als er 2009 seine spätere Freundin kennenlernte. Es begann eine acht Monate dauernde Beziehung, die offenbar geprägt war von seiner Eifersucht. Sie habe ohne ihn die Wohnung ihrer Eltern nicht mehr verlassen dürfen, erzählte das junge Mädchen. Auch ihr Bruder bestätigte vor Gericht die ständigen Kontrollanrufe, die Eifersuchtsszenen und massiven Drohungen.
Sowohl der Angeklagte als auch das Mädchen stammen aus türkischen Familien. Doch während seine Freundin in der westlichen Welt integriert ist, eine solide Ausbildung macht, sich die Haare blond färbt und mit ihren Freundinnen durch die Fußgängerzone bummelt, lebt ihr Freund offenbar in einer Welt, in der Freiheiten nur für Männer gelten und Frauen zu gehorchen haben. Sehr ernst sei die Beziehung für ihn gewesen, betonte der Angeklagte vor Gericht: „Sie war mein.“
Vor den Sommerferien 2010 beendete das junge Mädchen deshalb die Beziehung. Sie fuhr mit ihren Eltern in die Türkei, sechs Wochen lang. Er schrieb ihr Liebesbriefe via Internet – und als sie zurückkam, wurden sie wieder ein Paar. „Ich dachte, er hat sich geändert“, erzählte das Mädchen vor Gericht. Doch es dauerte nur eine Woche, bis sie erkannte, dass sich nichts geändert hatte. Sie brach den Kontakt ab.
Einige Tage später, am 15. September 2010, begegneten sie sich zufällig in den Schloss Arkaden in Heidenheim. Er habe sie um eine Aussprache gebeten, allein. Sie folgte ihm in den Wickelraum. Zwei Ohrfeigen habe er ihr dort dann verpasst, gab der Angeklagte vor Gericht zu, aus Wut, weil sie sich weigerte, wieder seine Freundin zu werden. Das junge Mädchen hingegen spricht von mindestens zehn starken Schlägen mit der flachen Hand ins Gesicht. Ihr Ohrring wurde dabei ausgerissen, ihr Kopf gegen die Wand geschlagen, sie sei auf den Boden gefallen.
Schließlich habe er sie mit dem Messer bedroht. Er werde sie abstechen, wenn sie nicht mehr mit ihm zusammen sein wolle, habe er gedroht. Und auch beschrieben, wie er zustechen werde – ganz schnell werde es gehen, sodass sie keine Schmerzen fühlen würde. Erst als sie versprach, wieder seine Freundin sein zu wollen, ließ er sie gehen. Sie ging ins Krankenhaus. Dort wurden ihre Verletzungen behandelt und dokumentiert: Kopfprellung, Risswunde am Ohr, Kopfschmerzen und Schwindel.
Als sie das Krankenhaus verließ, war es Nacht. Sie sei zur Polizei gegangen, um dort Anzeige zu erstatten, erzählte das Mädchen vor Gericht. Doch dort habe man wegen der späten Stunde keine Anzeige aufnehmen wollen und sie gebeten, am nächsten Tag wiederzukommen.
Am nächsten Tag jedoch ging sie zuerst zur Schule. In der Pause tauchte dort ihr Exfreund auf. Wieder habe er sie geschlagen und mit einem Messer bedroht, bis ihr Bruder, der dieselbe Schule besucht, dazwischenging. Ein Lehrer fuhr die verängstigte Schülerin schließlich zur Polizei. Ihr Ex-Freund blieb aber auch nach der Anzeige auf freiem Fuß – und nutzte die nächsten Monate bis zur Verhandlung, um die junge Frau und ihre Familie offenbar immer wieder massiv zu bedrohen, damit sie ihr Aussage zurückzieht. Auch die Mutter und der Bruder des Angeklagten hätten sie bedrängt, gab die Schülerin an.
Mutter und Bruder des Angeklagten waren auch in Ellwangen mit dabei. Sie beobachteten aufmerksam von der Zuschauerbank aus das Geschehen im Gerichtssaal. Doch die selbstbewusste Ex-Freundin blieb trotz der Drohungen bei ihrer Aussage und tritt sogar als Nebenklägerin auf.
Ganz anders als das zweite Opfer des Angeklagten, ein junger Mann aus Gerstetten, der sich im Oktober 2010 an die Polizei gewandt hatte, weil der Angeklagte ihn mit dem Messer in der Hand gezwungen habe, sein Motorrad „auszuleihen“. Der Polizei gegenüber hatte der Gerstetter ausgesagt, der Angeklagte, der nicht im Besitz eines Führerscheins ist, sei dann mit dem Motorrad fortgefahren, um es als „Ausstellungsstück“ in eine Spielhalle nach Heidenheim zu bringen.
Vor Gericht behauptete der Gerstetter nun, er hätte sich die ganze Geschichte nur ausgedacht. Tatsächlich habe er dem Angeklagten, obwohl er ihn nur flüchtig kannte, das Motorrad freiwillig überlassen. Außerdem sei nicht der Angeklagte mit dem Motorrad zum Casino gefahren, sondern der dem Gerstetter völlig unbekannte türkische Casino-Betreiber. „Was für eine blöde Geschichte!“, ärgerte sich der Vorsitzende Richter Ilg über die Aussage des Motorradbesitzers. Doch auch als der Richter ihn darauf hinwies, dass auf eine falsche Aussage eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren drohe, änderte der Gerstetter seine Aussage nicht.
Er sei auch nie vom Angeklagten oder Angehörigen dessen Familie bedroht worden, behauptete er. Als der Richter jedoch das Handy des Gerstetters kontrollieren ließ, zeigte sich, dass es zahlreiche telefonische Kontakte zum Angeklagten gegeben hatte – zuletzt am Morgen vor der Verhandlung. Was es zu besprechen gab? Der Angeklagte habe ihm nur mitgeteilt, wann der Prozess beginne, behauptete der Motorradbesitzer: „Weil er wusste, dass ich meine Ladung verschlampt hatte.“
In der Polizeiakte ist vermerkt, dass sich der Gerstetter vor der Verhandlung offenbar bereits einmal zur Möglichkeit des Zeugenschutzprogramms erkundigt hatte. Ein andermal hatte er um drei Uhr nachts bei der Polizei angerufen, weil der Angeklagte vor seiner Haustür stand. Doch auch davon wollte der Gerstetter vor Gericht nun nichts mehr wissen. Frustriert unterbrach der Richter die Verhandlung und schickte alle Beteiligten in die Mittagspause.
Die allerdings nutzte der Angeklagte, um die Verhandlung auf seine Weise zu beenden: Mama, Bruder und er kamen einfach nicht wieder. So endete der Verhandlungstag schließlich am späten Nachmittag ohne den Angeklagten, dafür aber mit einem Haftbefehl.





