Mysteriöse Annonce drehte sich um Geld

Ulm.  Mit dem Heidenheimer Entführungsfall hat er nichts zu schaffen, trotzdem wird er dringend gesucht: Ein Unbekannter hat 14 000 Euro unterschlagen.

Gesucht wird ein Mann, möglicherweise auch eine Frau, mit möglicherweise leisen Gewissensbissen, Zugang zu einem Computer, Latein- und Rechtskenntnissen. Dieser Mensch hat Anfang April in Ulm zwischen dem "Lehrer Tal" und dem Ulmer Hauptbahnhof eine Geldbörse mit 14 000 Euro gefunden - und behalten. Schmerzlich vermisst wurde sie indes vom Verlierer, einem 56-jährigen Radler, dem das teure Stück auf dem Weg zur Bank aus der Hosentasche gerutscht war. Tags darauf fand er im Briefkasten zwar sein Portemonnaie samt Ausweisen wieder. Was aber fehlte, das waren die vielen 500-Euro-Scheine. Da entschied sich der Mann, an den Finder zu appellieren. Er schaltete eine Annonce im Ulmer Wochenblatt und stellte 2800 Euro Finderlohn in Aussicht. Das Geld sei für einen lebenswichtigen Klinikaufenthalt bestimmt gewesen, war dort zu lesen.

Bald darauf flatterte dem 56-Jährigen ein Brief ins Haus, am Computer geschrieben. Tenor: Der Besitzer solle froh sein, dass er, der Finder, die Börse nicht zur Polizei gebracht habe, immerhin würde die sicher Fragen zur wohl unsauberen Herkunft des Geldes stellen. Da ging der Ulmer selbst zur Polizei, zeigte den Unbekannten an. "Der Brief ist in Ulm aufgegeben worden. Er wurde auf Spuren untersucht, aber keine Wimper, kein Speichel oder andere Hinweise gefunden", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Ulm, Michael Bischofberger.

Noch mehr Brisanz erhielt der Fall durch die zweite Annonce des 56-Jährigen, in der er den Finderlohn auf 30 Prozent erhöhte und sich gegen die Vorwürfe im Brief verwahrte. Wie berichtet, war diese Anzeige mit dem Mordfall Bögerl in Verbindung gebracht worden - immerhin war sie am Tag der Entführung Maria Bögerls erschienen. Doch während eine große Boulevard-Zeitung sich noch am Mittwoch auf die ominöse Anzeige stürzte, war der Polizei in Heidenheim schnell klar: An dieser heißen Spur ist nichts dran.

Auf die zweite Annonce reagiert hat der unehrliche Finder übrigens nicht. Auch eine weitere Anzeige, die um Hinweise auf den Täter bittet, brachte keine heiße Spur. Sollte die Polizei den Unbekannten doch noch ermitteln, drohen ihm bis zu drei Jahre Haft wegen Fundunterschlagung.


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Autor: NICOLE REUSS | 02.10.2010

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