Fall Bögerl: Noch 1000 Spuren offen
Heidenheim. Fast eineinhalb Jahre nach dem Mordfall Bögerl hat die Soko "Flagge" weiter gut zu tun. Dennoch könnten bald Spezialisten abgezogen werden.
Mit einer 80-köpfigen Sonderkommission waren die Ermittler im Mordfall Bögerl zu Beginn in die Vollen gegangen - dennoch ist es bis heute nicht gelungen, eine heiße Spur in dem ebenso spektakulären wie mysteriösen Kriminalfall aufzunehmen. An Hinweisen selbst fehlt es in dem umfangreichen Verfahren bis heute nicht. Bei der Polizeidirektion Heidenheim zählt man bis heute rund 9200 Spuren. Die hohe Zahl erklärt sich aus der kriminaltechnischen Systematik: So werden unter den Nummern nicht nur klassische Zeugenhinweise, sondern auch aus Vernehmungen gewonnene Aussagen und sichergestellte Asservate geführt.
Der Großteil dieser ein großes Ermittlungs-Geflecht bildenden Spuren-Nummern ist inzwischen abgearbeitet. Rund 1000 dieser Fingerzeige sind nach wie vor offen, müssen von den Beamten der unterm Dach der Polizeidirektion Heidenheim arbeitenden Soko "Flagge" noch bewertet und ins Gesamtbild eingeordnet werden.
Die aktuell noch 30 Angehörigen der Anfang September zum zweiten mal verkleinerten Sonderkommission haben mit dem Spurenaufkommen nach wie vor alle Hände und Köpfe voll zu tun. Nach Angaben von Heidenheims Polizeisprecher Horst Baur gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Überlegungen, die Personalsituation zu ändern, und auch keine konkreten Planungen, wie lange die bisher erfolglos verlaufenen Ermittlungen in dieser Stärke weitergeführt werden. Gerüchten, wonach die Soko bereits Endes des Jahres aufgelöst werde, tritt er entgegen, macht aber deutlich, dass man "zu gegebener Zeit" nicht umhin kommen werde, den Personalumfang der aus verschiedenen Spezialisten bestehenden Organisation weiter zu reduzieren - "je nachdem, wie man mit den Ermittlungen weiterkommt," so Baur.
Denkbar ist, dass die Arbeit der Soko nach ihrer Auflösung in Form einer kleineren Ermittlungsgruppe weitergeführt wird. In keinem Fall werden die Ermittlungen als solche eingestellt: Mord verjährt nicht.
Die bisher vorliegenden Ergebnisse, darunter DNA-Spuren, sind auch in einer Datenbank erfasst. Auf diese Weise können beispielsweise die Ergebnisse erkennungsdienstlicher Behandlungen mit den im Fall Bögerl vorliegenden Spurenanalysen abgeglichen werden.
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Autor: ERWIN BACHMANN | 20.10.2011
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