Eifersucht endet im Gefängnis

Hechingen/Zollernalbkreis.  Vorläufiges Ende eines Eifersichtsdramas: Wegen versuchten Totschlags verurteilte das Landgericht einen 47-Jährigen zu fast vier Jahren Haft.

Weil er einen Mann schwer verletzt hat, musste sich ein 47-Jähriger vor dem Landgericht Hechingen verantworten. Gestern wurde er zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Nach mehreren Zwischenfällen seit Frühsommer 2010 spitzten sich die Vorfälle bis zum Vatertag 2011 zu. An diesem Tag habe es Ärger gegeben, weil die Lebensgefährtin des Angeklagten sein Geschäftshandy benutzt habe. Es kam zum Streit, die Frau flüchtete zu einem Bekannten.

Über eine befreundete Frau erfuhr der Winterlinger von ihrem Aufenthaltsort und fuhr - mit drei Promille Alkohol im Blut - zum Haus des späteren Opfers. Als dessen Tochter die Tür öffnete, stürmte der Angeklagte hinein.

Im Wohnzimmer habe er zunächst seiner Lebensgefährtin eine Ohrfeige verpasst, bevor die beiden Männer aufeinander trafen. Für die Kammer stehe außer Frage, so der Vorsitzende, dass der Angeklagte eifersüchtig war. So habe der 47-Jährige dem Kontrahenten noch im Haus mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Draußen verpasste er ihm weitere Schläge und Tritte ins Gesicht und gegen den Körper. "Dabei nahmen Sie in Kauf, dass er die Verletzungen nicht überlebt", so der Vorsitzende. Dieses Handeln, erläuterte der Richter, müsse man vor dem Hintergrund des schwierigen Lebensweges des Angeklagten sehen.

Nach zwei voran gegangenen Verhandlungstagen wurde gestern das Urteil gesprochen. Der 47-Jährige muss wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, Sachbeschädigung, Beleidigung und Fahrens unter Alkoholbeeinflussung drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Acht Monate hat er schon hinter sich und Richter Herbert Anderer stellte ihm - gute Führung und aktive Mitarbeit vorausgesetzt - eine Haftverkürzung in Aussicht.

Zugunsten des Verurteilten habe gesprochen, so heißt es in der Urteilsbegründung, dass dieser viele Anklagepunkte eingeräumt und nur geringfügige Vorstrafen gehabt habe.

Positiv wertete das Gericht zudem, dass sich der 47-Jährige bei den Opfern entschuldigt habe.


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Autor: JASMIN ALBER | 07.02.2012

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