Wie das Grundstück für den Gefängnisneubau aussehen soll
Gefängnis-Grundstück: Neben der erwähnten Nähe zur A 81 und dem im besten Fall bereits erschlossenen und versiegelten Gelände muss ein mögliches Grundstück für das Großgefängnis folgende weitere Kriterien erfüllen: Rund zwölf Hektar Grundstücksfläche; ein geeigneter Grundstückszuschnitt (möglichst rechteckig); Vereinbarkeit des geplanten Vorhabens mit gegebenenfalls vorhandener Nachbarbebauung beziehungsweise Nachbarnutzung; freihändiger, lastenfreier Grunderwerb; ein möglichst ebener, altlastenfreier Baugrund, erreichbar für Fahrzeuge und angebunden an den ÖPNV; möglichst keine Kollision mit Schutzgebietsausweisungen.
Zustimmung zu Projekt: In Frage kommen ausschließlich Grundstücke, für die das kommunalpolitische Einvernehmen für eine JVA-Ansiedlung und die Bereitschaft zur Erstellung des erforderlichen Planungsrechts gegeben ist.
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Autor: SWP | 09.02.2012
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