Horb · Einsturzgefahr: Gegenseitige Schuldzuweisung

Bei der Baustelle ist kein Durchkommen mehr. Weder für Fahrzeuge, noch für Fußgänger – und wie es mit der Hangabsicherung weitergeht, steht noch in den Sternen. Für die Bewohner des Stubschen Schlössle ist das ein ungutes Gefühl.
Dagmar StepperNachdem einen Tag lang der Bagger geröhrt hatte und am Tag darauf ein Streitgespräch tobte, herrscht jetzt am Montag Ruhe am Ihlinger Tor. Die Reste der alten Schwanen-Scheuer wurden platt gemacht, nun ist das Areal abgesperrt, ein Durchkommen durch das historische Stadttor ist weder für Fahrzeuge noch für Fußgänger mehr möglich. Passanten recken die Hälse, vor allem Kinder interessieren sich für die Baustelle. Nur noch Backsteine, Mauerwerk und Holzbalken erinnern an die einst stattliche Zehntscheuer. Im Sommerdrama zwischen der Stadt und dem Architekten wurde ein neues Kapitel eröffnet: der nichtgenehmigte Abriss.
Am Samstag wurde die Stadtverwaltung von der Polizei informiert, dass die Neckarstraße vor der Schwanen-Scheuer durch Bauschutt blockiert sei. Als Thomas Staubitzer, Leiter des Fachbereichs Recht und Ordnung, die Lage prüfte, stieß er auf Mayk Herzog, der mit einem Bagger Schutt von der Straße räumte (die SÜDWEST PRESSE berichtete). „Herr Herzog behauptet, das Gebäude hätte angefangen, langsam zusammenzubrechen und dass er zufällig einen Bagger zur Hand gehabt hätte und so die Folgen des Einsturzes gleich beseitigen konnte“, schreibt die Stadt dazu in einer Pressemitteilung. Zwei Zeugen schilderten laut der Stadt den Vorfall aber anders: Sie wollen gesehen haben, dass Herzog das Gebäude selbst abgerissen hat. Die Polizei prüft nun die Aussagen.
Scheuer mutwillig abgerissen?
„Die Schilderung der Zeugen zusammen mit der Aussage des Statikers legen die Vermutung nahe, dass die Scheuer nicht von alleine eingestürzt ist“, merkt Bürgermeister Ralph Zimmermann an, der am Sonntag die Baustelle begutachtete und dabei mit Herzog in Streit geriet. Als weiteres Vorgehen lässt die Stadt durch einen Statiker und Geologen prüfen, ob der Einsturz –vorsätzlich herbeigeführt oder nicht –weitere Gefahren nach sich zieht.
Vor dem Teilabriss hatte ein von der Stadt beauftragtes Statikerbüro am 14. August festgestellt, dass keine unmittelbare Einsturzgefahr drohe. Bestimmte Teile müssten allerdings abgesichert werden. Eine entsprechende Verfügung hat die Stadt gegen die Eigentümerin Birgitt Herzog, die frühere Ehefrau von Mayk Herzog, gestellt. Die Stadt wird gegen Birgitt Herzog ordnungsrechtlich vorgehen und die Kosten des Einsatzes Mayk Herzog als Verursacher auferlegen.
Dass die Lage ernst ist, zeigte sich gestern gegen 17 Uhr. Da sperrte der Bauhof nämlich den kompletten Bereich ab. Bis dahin konnten Fußgänger noch passieren. Für die Bewohner des gegenüberliegenden Stubschen Schlössle besonders ärgerlich: Ihnen wurde die Haustür mit einem Bauzaun dichgemacht.
Die Zwischenfälle vom Wochenende bedeuten eine weitere Eskalationsstufe: Vor zwei Wochen hatte der Ärger um die Schwanen-Scheuer nach jahrelangem Disput zwischen Stadt und Herzog wieder Fahrt aufgenommen. Herzog setzte publikumswirksam ein Zeichen mit dem Abrisshaken, um die - seiner Meinung nach bestehende - Einsturzgefahr des verbliebenen Erdgeschosses der alten Scheuer zu demonstrieren. Die Stadt schritt ein, Bürgermeister Zimmermann bekundete gegenüber unserer Zeitung, dass das Ergebnis des Statikergutachtens noch nicht vorliege- Seiner Einschätzung nach sei die Scheuer allerdings nicht einsturzgefährdet. Vor einigen Jahren hat Herzog die alte Scheuer bei einer Zwangsversteigerung gekauft, nach eigenen Angaben wolle er dort ein Studentenhotel errichten, das die Stadt wegen fehlender Stellplätze nicht genehmigte. Die Stadt widerspricht dem allerdings: „Richtig ist, dass Herr Herzog, trotz mehrmaliger Nachforderung, nicht in der Lage war, für das Vorhaben ordnungsgemäße und vollständige Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde vorzulegen, so wie es jeder andere Bürger, der einen Bauantrag stellt, auch tun muss“, schreibt Zimmermann auf Anfrage unserer Zeitung.
Hang muss gesichert werden
Die Stadtspitze wirft Herzog zudem vor, es darauf angelegt zu haben, dass die einst denkmalgeschützte Scheuer baufällig wurde. Herzog habe es nicht verhindert, dass durch das undichte Dach Regen in das Gebäude eindringe. „Diesem Zustand hat er bewusst keine Abhilfe geschaffen, sondern tatenlos zugesehen, wie die Bausubstanz Schaden nahm“, schreibt Zimmermann. Der Baurechtsbehörde sei daher im November 2009 nichts anderes übrig geblieben, als eine Abrissgenehmigung zu erteilen. Herzog habe zu diesem Zeitpunkt auch die Freigabevoraussetzung gehabt, das ganz Gebäude samt Erdgeschoss abzureißen.
Doch dazu hätte Herzog die Hangsicherung gewährleisten müssen. Diese Voraussetzungen dazu seien von Herzog aber nie dargelegt oder zur Genehmigung eingereicht worden, sagt die Stadt. Daher blieb das Erdgeschoss stehen, denn die rückwärtigen Wände sind Hangsicherheitsmaßnahmen für Teile der Sommerhalde. „Ohne Ersatzmaßnahmen würde der Hang in seiner Stabilität gefährdet sein“, schreibt die Stadt. Daher gab es auch keine Freigabe für den Rest der Abbrucharbeiten.
Doch wie geht es weiter in dem Drama zwischen Herzog und der Stadtspitze? Herzog möchte nach eigenen Angaben dort Stellplätze und zwei Dachterrassen bauen. Der Stadt liegt aber noch kein entsprechender Antrag vor. Zudem müsse - neben der Hangabsicherung - ein Bau an dieser Stelle sich auch in das Ensemble einfügen. „Für diese Gesamtanlage besteht aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse“, schreibt die Stadt.
Doch wie lange die Baustelle bleibt und wann der Hang abgesichert wird, das schreibt die Stadt in ihrer gestrigen Pressemitteilung nicht. Für die eingesperrten Bewohner des Stubschen Schlössle ist das aber die zentrale Frage.
Die Schwanen-Scheuer
Bei dem Gebäude handelte es sich um die ehemalige Stallscheune des Chorherrenstifts Horb (Erdgeschoss und 1. Obergeschoss massiv, an der Ecke Stein mit auf dem Kopf stehenden gotischen Zahlen in Zweitverwendung, 1769). Es war Teil der denkmalgeschützten Sachgesamtheit Stadtbefestigung und somit als Einzelgebäude und als Bestandteil des Gesamtanlage der „Altstadt Horb“ denkmal- und anlagengeschützt. (Quelle: Stadt Horb)