Ein Spiel hat zwei Verlierer

Die am 6. November beim Stand von 2:2 in der Nachspielzeit abgebrochene Bezirksligapartie zwischen dem SV Westerheim und dem SV Grimmelfingen wurde vom Sportgericht des Fußballbezirks Donau/Iller für beide Mannschaften mit 0:3 als verloren gewertet. Zusätzlich müssen beide Vereine wegen Verschuldens eines Spielabbruchs und sportwidrigen Betragens von Spielern und Zuschauern eine Geldstrafe von 150 Euro zahlen. In der Nachspielzeit kam es nach einem Foulspiel unmittelbar vor der Westerheimer Auswechselbank zu einer Rudelbildung, an der Spieler, Auswechselspieler und Zuschauer beider Klubs beteiligt waren. Nachdem das zu einem Massentumult ausgeartet war, hatte der Schiedsrichter das Spiel abgebrochen. Das Sportgericht ging davon aus, dass er zu Recht abgebrochen hat und diesen Abbruch beide Mannschaften gleichermaßen verschuldet haben.


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Autor: SWP | 30.01.2012

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