Harsche Kritik an "Todesliste" Südrad-Kündigungsklagen entschieden

Ebersbach.  30 Kündigungsschutzverfahren von Beschäftigten der Ebersbacher Firma Südrad sind in erster Instanz entschieden. Fünf Kündigungen, sind nicht rechtens. 20 Entlassene haben höhere Abfindungen erzielt.

Der Ebersbacher Radhersteller Südrad muss fünf gekündigte Arbeitnehmer weiter beschäftigen. Die Mitarbeiter hatten mit insgesamt weiteren 30 Beschäftigten gegen Entlassungen geklagt, die das Unternehmen Ende vergangenen Jahres Zuge eines massiven Arbeitsplatzabbaus ausgesprochen hatte.

Wie berichtet, hatten die betriebsbedingten Kündigungen von insgesamt 150 Mitarbeitern heftigen Wirbel innerhalb des Betriebs ausgelöst. Im Fokus der Kritik stand vor allem der Betriebsrat der Ebersbacher Firma, der mit dem Arbeitgeber gegen den Rat der IG Metall eine Namensliste vereinbart hatte, die die normale Sozialauswahl außer Kraft setzte. "Derartige Namenslisten werden auch als Todeslisten bezeichnet, denn die Chance der Beschäftigten bei Kündigungsschutzklagen gehen praktisch gegen Null", erklärt der Göppinger Rechtssekretär der DGB-Rechtsschutz GmbH, Hans Martin Wischnath.

Wischnath hat rund 30 Südrad-Beschäftigte bei Kündigungsschutzklagen vertreten. Mehr als 20 hätten bei Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht Stuttgart einen Vergleich erzielen können. Südrad habe sich bereit erklärt, erheblich höhere Abfindungen zu zahlen als dies im mit dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplan festgehalten worden sei, berichtet der Göppinger Rechtssekretär.

Bei acht Klagen kam es zu keiner Einigung, diese Fälle wurden jetzt in erster Instanz vom Arbeitsgericht entschieden. An der Unwirksamkeit der Entlassungen von fünf altersgesicherten Arbeitnehmern ließen die Richter der 9. Kammer, unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters Frank Meinhardt, keine Zweifel aufkommen. Die Richter seien seiner Rechtsauffassung gefolgt, wonach betriebsbedingte außerordentliche Kündigungen gegenüber altersgeschützten Arbeitnehmern nur in extremen Ausnahmefällen möglich sind, berichtet Wischnath. "Die aber", so der Prozessbevollmächtigte der Kläger, "waren nicht einmal ansatzweise gegeben". Der Prozessvertreter der Firma Südrad habe in diesen fünf Fällen zu Protokoll gegeben, dass Südrad im Falle erfolgreicher Klagen darauf verzichten werde, Berufung beim Landesarbeitsgericht einzulegen. "Daher werden diese Kläger ihre Arbeit bei Südrad wieder aufnehmen."

Drei weitere Klagen hat das Arbeitsgericht in erster Instanz abgewiesen. "Dies ist dem Betriebsrat der Firma Südrad zuzurechnen", nimmt der Rechtssekretär mit Verweis auf die so genannte "Todesliste" kein Blatt vor den Mund. Bei einer zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbarten Namensliste seien nur Erfolgschancen gegeben, wenn sich die vom Arbeitgeber getroffenen Sozialauswahl nicht nur als fehlerhaft, sondern als grob fehlerhaft erweise. "Ohne die Existenz einer Namensliste wäre es ein Leichtes gewesen auch in diesen Fällen erfolgreich zu sein", erklärt der DGB-Jurist und kann über das Vorgehen der Arbeitnehmervertreter nur den Kopf schütteln. Die Betroffenen fühlten sich in keiner Weise durch den Betriebsrat vertreten, berichtet Wischnath und fügt hinzu: "Ich mag an dieser Stelle gar nicht wiedergeben, in welcher Weise sich die Kläger über den Betriebsrat äußerten, der offenkundig bei den Sozialplanverhandlungen über den Tisch gezogen wurde." Nach Eingang der vollständigen Urteile werde die IG Metall prüfen, ob eine Berufung Sinn macht.


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Autor: KARIN TUTAS | 01.09.2010

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