Ärger um Einfahrten
Uhingen. Zwei Anwohner der Alten Holzhäuser Straße in Uhingen liegen mit der Stadt im Clinch. Nach der Sanierung liegt das Niveau des Gehwegs höher als ihre Grundstückszufahrten. Bislang gibts keine Einigung.
45 Zentimeter, Manfred Nouvel hat es ausgemessen. So groß ist der Höhenunterschied zwischen seiner Garagenzufahrt und dem Gehweg der Alten Holzhäuser Straße in Uhingen. Eine Folge der Sanierung der Steilstrecke, die - wie Bauamtsleiter Frank Hollatz erklärt - bautechnisch auf den neuesten Stand gebracht wurde. Dabei sei auf ein gleichmäßiges Gefälle der Gehwege geachtet worden. Was dies bedeutet, ist trotz einer vorhergegangenen Informationsveranstaltung vielen Anwohnern offenbar erst mit wachsendem Baufortschritt bewusst geworden.
"Uns wurde gesagt, dass sich für uns nichts ändert und keine Kosten auf uns zukommen", schimpft Andreas Bohl. 15 Zentimeter beträgt der Höhenversatz vom Gehweg zur Hofeinfahrt seiner Mutter. Die Stadt hat Bohl wie allen anderen Anwohnern angeboten, die Zufahrten anzugleichen - allerdings nicht auf städtischem, sondern auf dem Grundstück der Eigentümer. "Da passt jetzt nichts mehr", sagt Bohl und ärgert sich vor allem, dass seine Mutter nun auf den Kosten für das Angleichen des schmiedeeisernen Tores - rund 850 Euro - sitzen bleiben soll.
Die Stadt indes verweist darauf, dass das Angleichen der Einfahrten eine reine Freiwilligkeitsleistung sei. "Nach dem Gesetz sind wir zu nichts verpflichtet", macht Bürgermeister Matthias Wittlinger deutlich. Den Anwohnern sei bei der Vorstellung der Ausbauplanung klar gesagt worden, dass der Straßenausbau Veränderung nach sich ziehe und Angleichungen bei den Zufahrten notwendig sind. Auch bezüglich eventueller Kosten sei den Bürgern reiner Wein eingeschenkt worden. Bislang habe man mit nahezu allen Eigentümern eine einvernehmliche Lösung gefunden, erklärt der Rathauschef. "Wir haben viel Zeit investiert, auch im Fall Bohl", betont Wittlinger.
"Viele haben einfach nicht die Nerven" und hätten schließlich zähneknirschend dem Angebot der Kommune zugestimmt, erklärt dagegen Roland Bohl. "Keiner ist richtig zufrieden", sagt auch Andreas Bechem, dessen Zufahrt zweimal habe abgeändert werden müssen. "Erst nach langem Hin und Her und auf Druck und Drohen mit dem Anwalt wurde etwas gemacht", sagt der Uhinger, der auch einen Gutachter zu Rate gezogen hat.
Zufrieden ist Bechem nach der Anpassung freilich nicht. Die Gartenmauer passe nicht mehr, "aber ich kann damit leben". Ein Fachmann habe erklärt, dass es für den Straßenausbau technisch durchaus geeignetere Lösungen gegeben hätte. Auch Bechem übt harsche Kritik an der Verfahrensweise der Stadt und dem zuständigen Ingenieurbüro. "Bei der Informationsveranstaltung wurden alle Fragen abgewürgt."
Manfred Nouvel hat sich noch nicht mit der Stadt geeinigt. Der Geschäftsmann wehrt sich bislang mit Händen und Füßen, dass der Höhenunterschied auf seinem Grundstück angeglichen wird. "Meine Hoffläche würde dadurch erheblich kleiner", meint Nouvel, der seine Einfahrt bereits seit einem halben Jahr nicht nutzen kann.
Info
Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz (AZ 1.0.279.07) sind Kommunen nicht verpflichtet, das Straßenniveau an bestehende Grundstücke anzupassen.
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Autor: KARIN TUTAS | 12.03.2010
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