Erneute Kritik an Zweitwohnungssteuer
Stuttgart. Der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein wettert weiter gegen die vom Gemeinderat beschlossene Einführung einer Zweitwohnungssteuer.
Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis, kritisiert der Haus- und Grundbesitzerverein erneut die geplante Zweitwohnungssteuer und fordert deshalb Korrekturen. Wie berichtet, soll ab 1. Januar 2011 von Personen mit Zweitwohnsitz in Stuttgart ein Steuersatz von zehn Prozent auf die Jahreskaltmiete erhoben werden. Haus und Grund spricht von bis zu 31 000 Betroffenen. Einmal mehr erhebt die Hausbesitzerorganisation, deren 19 000 Mitglieder dem städtischen Wohnungsmarkt rund 90 000 Einheiten zur Verfügung stellen, die Stimme und äußert Kritik: Die neue Steuer sei eine "unnötige und bürokratische Belastung der Bürger", ihr Ziel kontraproduktiv, meint der Vereinsvorsitzende Klaus Lang.
"Wie wir heute wissen, haben schon vor Einführung der Zweitwohnungssteuer rund 10 000 Personen zumindest auf dem Papier der Landeshauptstadt den Rücken gekehrt. Und dies ist noch nicht das Ende der Fahnenstange." Lang befürchtet, dass die, dass die Einwohnerzahl Stuttgarts auf Dauer deutlich unter die "magische Grenze" von 600 000 rutschen werde. Zudem seinen die Ummeldungen in einen Hauptwohnsitz in Stuttgart offenbar gering, so Lang: "Die von der Verwaltung unterstellte Zahl von bis zu 3000 dürfte bei weitem nicht erreicht werden." Die mit der Zweitwohnsitzsteuer erhofften Effekte, nämlich mehr Steuereinninnahmen sowie höhere Schlüsselzuweisungen, würden so verpuffen. Angesichts der für die Einführung erforderlichen Anlaufkosten stellt Haus und Grund "die Sinnhaftigkeit der Abgabe im Gesamten" infrage. "Wir appellieren daher an Verwaltung und Gemeinderat, die ursprünglichen Annahmen aufgrund der aktuellen Erkenntnisse neu zu bewerten", so Lang. "Das Wohnen in Stuttgart darf nicht doppelt belastet werden", verweist er darauf, dass der Zweitwohnungsnutzer in Stuttgart schon zum Steueraufkommen beitrage: Seine von ihm genutzte Wohnung sei nämlich schon durch die Grundsteuer belastet, die bekanntermaßen erst dieses Jahr um 30 Prozent erhöht wurde.
Die Zweitwohnsitzabgabe soll dem Grundsatz nach eine reine Luxussteuer sein. Doch viele Betroffene, für die ein zweiter Wohnsitz kein Luxus sei, würde sie hart treffen, meint der Geschäftsführer des Vereins, Ulrich Wecker.
Aus Sicht von Haus und Grund sollten bestimmte Gruppen von der Zweitwohnungssteuer befreit werden. Zum Beispiel Minderjährige oder noch in der Ausbildung befindliche Personen, die anderswo leben, aber auch noch bei ihren Eltern in Stuttgart gemeldet sind, sowie unverheiratete Nebenwohnungsinhaber wie Soldaten, Zivildienstleistende oder Polizeibeamtaben mit Residenzpflicht. Eine weitere "zumindest textliche Klarstellung" der Steuersatzung wird bei den Altenwohnungen gefordert: Es komme schließlich nicht selten vor, dass ein Partner auf Dauer ins Alten- oder Pflegeheim ziehe und der andere in der bisherigen Familienwohnung bliebe.
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Autor: ELKE HAUPTMANN | 06.09.2010
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Kommentare (1)
Zweitwohnungsteuer
Zweitwohnungssteuer ist Beutelschneiderei. Die Kommunen gehen hier gegen einen Personenkreis vor der sich bei der nächsten Wahl nicht dafür "bedanken" kann, denn der überwiegende Teil der Zweitwohnungssteuerpflichtigen ist in der veranlagenden Gemeinde nicht wahlberechtigt.Es wird auch immer der Eindruck erweckt, dass die Steuerpflichtigen nur die Vorteile ausnutzen. Dies ist Polemik von Politikern die ihren Haushalt nicht in den Griff bekommen, denn auch die Zweitwohnungssteuer wird deren Misere nicht abhelfen. Man geht hier den Weg des geringsten Widerstands.
Jeder zweitwohnungssteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren, anfallende Anliegerumlagen usw. und soweit erhoben die Kurabgabe, wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige, nur der Zweitwohnungssteuerpflichtige zahlt zusätzlich die Zweitwohnungssteuer.
Doppelbesteuerung dafür, dass für die besteuerte Wohnung aus gutem Grund