Tierschützerin muss 300 Euro bezahlen

Geislingen.  Eine wegen übler Nachrede angeklagte Tierschützerin wurde verwarnt und unter Vorbehalt zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt.

Eine Tierschützerin, Vorstandsmitglied in einem Tierschutzverein im Landkreis hatte im Sommer vergangenen Jahres eine von einer Bekannten erhaltene E-Mail an die Vorstandsmitglieder weitergeleitet. In dieser elektronischen Nachricht war behauptet worden, dass in einem Kuchener Chinarestaurant ein toter Hund in der Kühltruhe gelegen habe. Gleichzeitig war empfohlen worden, dieses Lokal zu meiden. Ein großer Fehler war es nach Ansicht von Amtsrichter Reinhard Wenger, dass die Frau nicht vermerkt hatte, dass ihre Nachricht vertraulich ist und ihr Inhalt vom Vorstand nicht nach außen getragen werden solle. Genau das passierte jedoch, als ein Vorstandsmitglied ohne Auftrag der Vorstandschaft von dieser Nachricht eine Kopie machte und damit zur Kuchener Ortspolizeibehörde, also zum Bürgermeister, marschierte, um die Sache überprüfen zu lassen.

In einer ersten Verhandlungsrunde hatten schon mehrere Zeugen ihre Aussagen gemacht (wir berichteten). Nun wurde das chinesische Pächterpaar der Gaststätte angehört und berichtete von einer Gerüchteküche, in der es offenbar ordentlich brodelte. So sei plötzlich neben dem toten Hund auch von toten Katzen in der Tiefkühltruhe sowie von einer Schlangen- und Mäusezucht im Keller des Lokals die Rede gewesen. Die Pächter sprachen von rund 10 000 Euro weniger Monatsumsatz in dieser Zeit. Beide Eheleute bestätigten, dass die Tierschützerin mit dem Bürgermeister ins Lokal gekommen ist und sich entschuldigt hat. Allerdings sei sie der Aufforderung nicht nachgekommen, sich zweimal in der Zeitung zu erklären und öffentlich Abbitte zu leisten. Man hätte sogar die Kosten der Zeitungsannoncen übernommen, denn es gehe nicht ums Geld, sondern um die Wiederherstellung des guten Rufes ihres Lokals. In ihrem Plädoyer sagte Staatsanwältin Franziska Fetzer, es sei für sie klar, dass es um üble Nachrede handle. Eine Einstellung des Verfahrens gehe nur, wenn eine Schadenswiedergutmachung erfolge. Diese käme jedoch weitaus höher als die 1800 Euro, die die Staatsanwaltschaft von der Angeklagten per Strafbefehl gefordert habe. Sie beantragte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, was 900 Euro ergibt. Sie wurden zur Bewährung ausgesetzt. Nach Ansicht von Verteidiger Ottokar Geiger ist das ganze Verfahren mehr als nur ein Faschingsscherz. Während bei der ursprünglichen Absenderin der belastenden E-Mail - der Bekannten der Angeklagten - die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Schadenswiedergutmachung eingestellt habe, sei es absurd, jetzt seine Mandantin, die sich ehrenamtlich stark im Tierschutz einbringe, zu bestrafen.

Die Frau betonte, dass sie ihre Nachricht nur an einen internen Kreis verschickt habe. Für nicht rechtens halte sie, dass die Sache im Gemeinderat eingebracht worden sie. Auch halte sie den Gleichbehandlungsgrundsatz für verletzt, da nur sie als Weiterleiterin dieser Mail, nicht aber die Urheber bestraft würden. Als Bewährungsauflage muss die Angeklagte außerdem 300 Euro bezahlen.


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Autor: BERNWARD KEHLE | 12.03.2010

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