Ein Urteil ist möglich
Eislingen/ Ulm. Im Prozess um den Vierfachmord von Eislingen steht den Verfahrensbeteiligten eine anstrengende Woche bevor - aber es könnte ein Urteil fallen.
An vier Tagen wird in dieser Woche der Eislinger Vierfachmord vor dem Landgericht Ulm verhandelt, jeden Tag außer am Mittwoch tritt die 6. Große Jugendkammer um 8.30 Uhr zusammen. Möglicherweise könnte der Prozess am Freitag nach 20 Verhandlungstagen zu Ende gehen, aber Gerichtssprecher Wolfgang Fischer will sich da nicht festlegen: "Nach wie vor ist noch offen, wann das Urteil verkündet werden kann."
Heute wird zu Beginn der psychiatrische Gutachter Dr. Peter Winckler seine abschließende Bewertung des Angeklagten Andreas Häussler (19) vornehmen. Dieser ist des gemeinschaftlichen Mordes aus Habgier angeklagt, mit seinem Freund Frederik B. (20) soll er in der Nacht zu Karfreitag 2009 seine Eltern und Schwestern in Eislingen mit 30 Schüssen ermordet haben.
Nach Wincklers Bericht haben die Prozessbeteiligten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Der Sachverständige hat über die beiden Angeklagten die nach eigener Aussage längsten Gutachten seiner knapp 20-jährigen Berufslaufbahn erstellt. Anschließend werden die beiden Vertreter der Jugendgerichtshilfe Stellung nehmen.
Danach könnte die Beweisaufnahme geschlossen und zeitnah mit den Plädoyers begonnen werden. Doch noch haben Verteidiger und Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen. Die von der Kammer gesetzte Frist dafür läuft heute ab. Und es deutet einiges darauf hin, dass das Gericht mit dem Antrag auf zumindest einen neuen Gutachter konfrontiert wird. Bereits vor Beginn des Prozesses hatten die Anwälte Hans Steffan und Klaus Schulz moniert, dass in Winckler ein Erwachsenenpsychiater beauftragt wurde - sie hätten an seiner Stelle lieber einen oder gar zwei Spezialisten für Jugendliche gesehen.
Im Fall des Frederik B. - die Empfehlung zu Andres Häussler wird heute abgegeben - hat sich Winckler auch nicht eindeutig festgelegt, ob er die Anwendung von Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht empfiehlt, das ist aber für die Verteidiger die alles entscheidende Frage. Es geht im Falle einer Verurteilung schließlich um lebenslänglich oder eine Höchststrafe von zehn Jahren.
Sollte nun heute ein neuer Gutachter beantragt werden, hätte das gravierende Folgen für den weiteren Prozessverlauf - so denn die Kammer dem Antrag zustimmt. Mit einem baldigen Urteil wäre dann nicht zu rechnen, da ein neues Gutachten etliche Wochen Zeit in Anspruch nähme.
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Autor: DIRK HÜLSER | 22.03.2010
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