Strafe wegen Hakenkreuzen

Göppingen.  Ein Göppinger, der sich "Reichsminister der Finanzen" nennt, ist gestern zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 57-Jährige hatte 250 E-Mails verschickt, die mit Hakenkreuzen versehen waren.

Die Szenerie im Saal des Göppinger Schöffengerichts hätte gestern kaum skurriler sein können. Auf der Anklagebank saß ein 57-jähriger Göppinger, der sich als "Reichsminister der Finanzen" bezeichnet. Als Zuschauer verfolgten den Prozess der "Reichsminister des Inneren" sowie weitere "Mitglieder der geschäftsführenden deutschen Reichsregierung". In einer Verhandlungspause tauchte vor dem Gerichtsgebäude schließlich noch der "Reichskanzler" auf.

Was ungläubiges Kopfschütteln und manch belustigten Blick auslöste, hatte einen ernsten und geschmacklosen Hintergrund. Der Angeklagte, der wie seine Sympathisanten die Bundesrepublik Deutschland aus völkerrechtlichen Gründen nicht als souveränen Staat anerkennt und sich in seiner Gedankenwelt als Bürger des Deutschen Reiches fühlt und aufführt, hatte zwischen Februar und Mai 2008 an 250 Finanzbehörden in mehreren Bundesländern E-Mails verschickt, in denen er erklärte, dass er aus besagten Gründen nicht gewillt sei, Steuern an die Bundesrepublik abzuführen. Per Einschreiben bat der im brandenburgischen Senftenberg aufgewachsene Angeklagte außerdem den Bundesfinanzminister um ein Treffen, bei dem die Zusammenarbeit mit der "Reichsregierung" besprochen werden sollte. Am Ende jeder Mail und auch unter dem Einschreiben prangte ein Reichsadler - und ein Hakenkreuz.

Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist verboten. Auch wenn der Angeklagte über seinen Anwalt erklären ließ, er habe in "einer Dienstangelegenheit" nur ein staatliches Hoheitssymbol - nämlich das des einstigen Deutschen Reiches - verwendet, änderte das für Richter und Staatsanwalt nichts am Tatbestand. Das Hakenkreuz sei ein Symbol für den menschenverachtenden Nationalsozialismus, die Verwendung stehe unter Strafe. Der Staatsanwalt hatte schon zu Beginn der Verhandlung allergisch reagiert, als der Verteidiger ein "unüberwindbares Prozesshindernis" entdeckt haben wollte und die Einstellung des Verfahrens beantragte: Da sein Mandant Repräsentant eines anderes Staates sei und Immunität genieße, könne er vom Gericht nicht belangt werden. Antrag abgelehnt. Der Staatsanwalt, der zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung beantragte, bescheinigte dem Angeklagten in seinem Plädoyer "ideologisch verzerrte Vorstellungen".

Das wies Anwalt Wolfram Nahrath energisch zurück. Demokratiefeindlich könnten Ansichten, Meinungen und Handlungen sein - aber nicht Symbole. Nahrath, der Wunsch-Pflichtverteidiger des Angeklagten, ist in der deutschen Neonazi-Szene kein Unbekannter. Der Jurist hat mehrfach rechte Schläger und "Intellektuelle" aus der rechtsextremen Szene vor Gericht vertreten. Der Einsatz des Berliner Anwalts war es auch, der gestern die letzten Zweifel an der Behauptung der versammelten "Reichsminister" zerstreute, sie hätten mit "rechts und Stiefeln" nichts zu tun. Die Verbindung war zu offensichtlich: Nahrath war der letzte Vorsitzende der 1994 verbotenen rassistischen "Wiking Jugend". Er soll als Referent bei einschlägigen - zum Teil auch konspirativen - Veranstaltungen NS-freundliche Thesen vertreten. Außerdem werden ihm enge Kontakte zur NPD nachgesagt.

Manche der selbst ernannten "Mitglieder der geschäftsführenden deutschen Reichsregierung" trugen gestern Buttons am Revers - mit den Umrissen des so genannten "großdeutschen Reiches", das auch Teile des polnischen Staatsgebiets umfasst.

Das Schöffengericht konnte dem Angeklagten "keinen nationalsozialistischen Hintergrund" nachweisen. Die verhängte Bewährungsstrafe ist noch nicht rechtskräftig. Auch der Richter geht davon aus, dass der Göppinger Berufung einlegt und der Fall die nächste Instanz beschäftigen wird. Dort wird vielleicht gleich das neue Ermittlungsverfahren gegen den 57-Jährigen mitberücksichtigt: Der "Reichsminister der Finanzen" hat nämlich erneut E-Mails verschickt. Mit Reichsadler und Hakenkreuz.


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Autor: HELGE THIELE | 08.05.2010

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