Märklin Insolvenzverwalter

Pluta will Kündigung von Betriebsratsvorsitzenden gerichtlich durchsetzen

Göppingen.  Im Streit um die geplante Kündigung des Märklin-Betriebsratsvorsitzenden Dieter Weißhaar fährt Insolvenzverwalter Michael Pluta jetzt schweres Geschütz auf. Er wirft Weißhaar "illegale Vorteilsnahme" vor.

Heute soll bei der Nürnberger Spielwarenmesse am Stand von Märklin Freude aufkommen. Die Geschäftszahlen sind gut. Insolvenzverwalter Michael Pluta will ein Plus von zwei Millionen Euro allein beim Auftragseingang im Januar und andere positive Neuigkeiten verkünden.

Am Stammsitz in der Stuttgarter Straße in Göppingen ist die Stimmung weniger gut. Dort spitzt sich der Streit um die beabsichtigte fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Dieter Weißhaar weiter zu. Insolvenzverwalter Michael Pluta fährt schweres Geschütz auf. Die umstrittene Zulage von 500 Euro, mit der die geplante Kündigung begründet wird, stuft der Ulmer Rechtsanwalt als "illegale Vorteilsnahme und als einen Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz" ein, wie er gestern erklärte. Er hätte sich strafbar gemacht, wenn er nicht sofort darauf reagiert hätte, so der Insolvenzverwalter.

Pluta: "Hier wird ein Straftatbestand geprüft und es läuft ein Rechtsprozess gegen Herrn Weißhaar." Bei einem anderen Verfahren gegen einen Ex-Betriebsrat von Märklin habe der Richter die Zulage als strafbar beanstandet. Deshalb sei erst jetzt aufgefallen, dass Weißhaar die seiner Meinung nach illegale Zulage erhält, berichtete Pluta, der sich in dieser Angelegenheit vor seinen Geschäftsführer Kurt Seitzinger stellt: "Der hat damit gar nichts zu tun." Nach Informationen der NWZ soll der Geschäftsführer die Zulage aber im Dauerstreit mit dem Betriebsrat als "Korruptionszulage" bezeichnet haben.

Renate Gmoser von der Göppinger IG Metall will Weißhaar in seinem Kampf gegen die Kündigung unterstützen. Märklin bezahle die Zulage seit drei Jahrzehnten und habe sie auch unter der Verwaltung des Insolvenzverwalters Michael Pluta nie in Frage gestellt, so Gmoser. Im übrigen sei die Zulage im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes beispielsweise für entgangene Schichtzulagen durchaus möglich, sagt Gmoser. "Da kommt eine fristlose Kündigung überhaupt nicht in Frage." Sie vermutet, dass es darum geht, einen Betriebsrat mundtot zu machen..

Weißhaar habe weder vor noch während seiner Betriebsratstätigkeit Mehrarbeit geleistet, meint dazu Pluta, der genau darin den Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz sieht. Danach dürften einem Betriebsrat aus seiner Tätigkeit zwar in der Tat keine Nachteile entstehen, aber eben auch keine finanziellen Vorteile. Im konkreten Fall gehe es um einen Gehaltssprung von 20 Prozent. Daran ändert für Pluta auch die Tatsache nichts, dass die so genannte Betriebsratszulage über 30 Jahre gezahlt worden ist. "Da gibt es kein Gewohnheitsrecht." Seit der Betriebsrats-Bestechungsaffäre bei VW habe sich das Bewusstsein in dieser Frage geändert. Jetzt müsse das Gericht entscheiden, so Pluta.

Der elfköpfige Betriebsrat von Märklin hat sich am vergangenen Mittwoch einstimmig geweigert, der fristlosen Kündigung zuzustimmen. Der Insolvenzverwalter will sie jetzt mit einem Gang vors Arbeitsgericht durchsetzen. Zumal der Betriebsratsvorsitzende noch vor der Insolvenzeröffnung im Februar vergangenen Jahres vom damaligen Personalchef auf die Unrechtmäßigkeit der Zulage hingewiesen worden sei und nicht reagiert habe. Er selbst, so Pluta, habe Weißhaar vergeblich angeboten, die Angelegenheit mit einem Rücktritt als Betriebsratschef aus der Welt zu schaffen. Von ihm hinzugezogene Arbeitsrechtexperten würden in der umstrittenen Zulage einen Grund für ein Amtsenthebungsverfahren sehen, berichtet der Anwalt.

Der Lagerarbeiter Weißhaar - seit 1981 bei Märklin beschäftigt, seit 2002 als Betriebsrat freigestellt und seit 2008 Vorsitzender des Gremiums - sieht in dem Vorgang den Versuch, einen unbequemen Arbeitnehmervertreter los zu werden. "Ich wende mich überhaupt nicht gegen die Gewerkschaft und gegen die Institution Betriebsrat", erklärt dagegen Pluta. Ihm gehe es auch im Hinblick auf den geplanten Verkauf von Märklin darum, für Ordnung zu sorgen. Pluta: "Eine solche Betriebsratszulage ist rechtlich nicht in Ordnung."


Kommentare (4)

10.02.2010 10:39 Uhr |   fee

So sind Sie halt die Insolvenzgeier

Die Kanzlei Pluta ist mir gut bekannt, da Ich ebenfalls in meiner alten Firma von der Insolvenz überrascht wurde. Die Kanzlei arbeitet absolut zu langsam und nur zu Ihren gunsten. Ich hatte damals die Möglichkeit nach 1 Woche Insolvenz einer der glücklichen zu sein die schnell einen neuen Job hatten, doch das stellte sich als schwieriger da wie man vermutet. Ich mußte wirklich massiv gegen die Insolvenzverwalter/in vorgehen sonst hätte Ich keine Freigabe erhalten wäre nach den 3 Monaten als Arbeitsloser da gestanden so wie es jetzt einigen meiner alten Kollegen gegangen ist.

Daher zuerst trödeln und viel Kohle kassieren,
die konsequenz daraus, die Arbeitsplätze sind zweitrangig.

Wenn der Name Pluta fällt, schnellst möglich einen anderen Job suchen.
09.02.2010 22:12 Uhr |   beobachter

verrückt

Gem. obigen Kommentar (Selbstausschluss) muss der InsoVerwalter tatsächlich seines Amtes walten, um sich nicht selbst auszukegeln.
Erst haben horrende Beraterhonorare Märklin ausgesaugt. Und jetzt reitet man auf popeligen 500.- rum. Popelig im Vergleich zu den Mios an Consultinghonoraren Die hat man längst vergessen. Sind ja auch weg. O armes Deutschland. Viel Erfolg D. Weißhaar und seinen Leuten. Ein Possenspiel. Absolut krank.
05.02.2010 12:08 Uhr |   Armin

Selbstausschluss

Gemäß ausschließlichem Willen des Souveräns fällt Betriebsräten stets die Funktion zu, darüber zu wachen, dass Arbeitgeber nicht zu ihren Ungunsten handeln, d. h. sich selbst nicht gefährden. Verlangt ist also, dass der Betriebsrat Maßnahmen beantragt, Günstigkeit allgemein walten zu lassen (§ 80 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG). Einen solchen Antrag durch den Betriebsrat bei Märklin gibt es aber bis heute nicht. Auf diese Weise verstößt insbesondere der dortige Vorsitzende fortgesetzt und gemeinschaftlich mit den anderen Mitgliedern des Betriebsrats rechtswidrig gegen deren eigene Obliegenheiten. Widerspricht der Verwalter eines insolventen Unternehmens solcher gemeinsam mit der Industriegewerkschaft ausgeübten Antipolitik nicht, letztlich arbeitsrechtliches Günstigkeitsprinzip auszuhebeln (Kern zit. n. Schumann, 2003, 136), nimmt er seinerseits Insolvenzstrafen durch den Amtsrichter auf sich und seine Existenz endet im selben Moment.

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Autor: JOA SCHMID | 05.02.2010

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