Kein Hitzefrei am Arbeitsplatz
Kreis Göppingen. Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Darauf hat Hans-Martin Wischnath, DGB-Rechtssekretär in Göppingen, gestern in einer Pressemitteilung hingewiesen
.
Allerdings enthalten die Richtlinien zur Arbeitsstättenverordnung Hinweise zu Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz. "Nach dieser Schutzvorschrift soll die Temperatur in der Mitte des Raums nicht mehr als 26 Grad betragen. Eine Sollvorschrift ist zwar nicht verbindlich, aber es gibt eine Grenze dafür, welche Höchsttemperatur Mitarbeitern zuzumuten ist", betont der Gewerkschafter.
Demnach haben verschiedene Gerichte entschieden, dass die Temperatur drinnen mindestens sechs Grad unter der Außentemperatur liegen muss. Darauf, so Wischnath, sollten sich Arbeitnehmer berufen, wenn sie von ihrem Vorgesetzten Maßnahmen zur Senkung der Temperatur verlangten. Geht ein Arbeitnehmer einfach nach Hause, weil es ihm zu heiß ist, riskiert er eine Abmahnung. Hans-Martin Wischnath rät den betroffenen Beschäftigten, auf jeden Fall das Gespräch mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zu suchen.
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15.07.2010
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Wer an seinem Arbeitsplatz aus dem Schwitzen nicht mehr rauskommt, sollte das Gespräch mit Arbeitgeber und Betriebsrat suchen. Foto: Archiv
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