Zauneidechsen ziehen um

Mühlhausen.  Die Bahn will den Steilhang am Sterneck zwischen Mühlhausen und Wiesensteig in eine Wacholderheide verwandeln. In Mühlhausens Gemeinderat drohte sie mit Enteignung - obwohl das gar nicht nötig war.

Die neue Schnellbahntrasse am Albaufstieg ist längst "planfestgestellt" und damit grundsätzlich genehmigt. Bevor die Bauarbeiten an den Tunnels und der zweigeteilten Brücke über das Filstal zwischen Mühlhausen und Wiesensteig aber beginnen können, muss die Deutsche Bahn noch einige Auflagen in Sachen Naturschutz erfüllen. Dort, wo sich die riesigen Brückenpfeiler aus dem Tal erheben werden, findet sich derzeit noch eine Population streng geschützter Zauneidechsen. Sie müssen rechtzeitig eingefangen und umgesiedelt werden - auf eine frühere Wacholderheide am Sterneck, wie Matthias Breidenstein als der für den Albaufstieg zuständige Projektleiter der Bahn am Montagabend in Mühlhausens Gemeinderat sagte. Wobei "rechtzeitig" für das Ratsgremium bedeutete, das gewünschte Gelände sofort zur Verfügung zu stellen und sich auch gleich abschließende Gedanken über eine angemessene Entschädigung zu machen.

Breidenstein ließ nämlich keinen Zweifel: Mit den Arbeiten an der neuen ICE-Trasse Wendlingen - Ulm will die Bahn auf alle Fälle im kommenden Jahr beginnen. Sträucher stutzen und Bäume fällen, wie sie es am Sterneck vorgesehen hat, darf man indessen nur während der "vegetationsfreien Zeit", und die endet von Amts wegen am 29. Februar. Daher die Eile. Im Spätherbst, wenn die nächste "vegetationsfreie Zeit" beginnt, wäre es für eine Umsiedlung der Eidechsen schon zu spät, erklärte der Projektleiter. Damit müsste man dann bis zum Frühjahr 2013 warten - und die Bauarbeiten könnten erst 2014 starten. Sollte Mühlhausen also mit der Genehmigung zu lange zögern oder eine unangemessen hohe Entschädigung verlangen, werde sich die Bahn nicht scheuen, ein Enteignungsverfahren anzustrengen.

Die Drohung verfehlte ihre Wirkung nicht - wenngleich sie wahrscheinlich unnötig war. Bürgermeister Bernd Schaefer hatte die Gemeinderäte bereits vorab darauf hingewiesen, dass die Bahn nun nicht mehr über die Höhe der Entschädigung verhandeln wolle, das vorliegende Angebot aber akzeptabel sei.

Die gut neun Hektar große Heide ist als solche kaum noch zu erkennen. Hasel- und Ligustersträucher wachsen dort, dazu allerlei Laubbäume, Wacholderbüsche dagegen nur vereinzelt. Drei große Rotbuchen sollen stehen bleiben, alle anderen Bäume (bis zu 15 Meter hoch, die Stämme teilweise mehr als 15 Zentimeter dick) werden zusammen mit Sträuchern und Büschen an Ort und Stelle zerkleinert und zum Kompostieren gebracht; die Gemeinde darf das Holz aber auch auf eigene Rechnung verkaufen. Auf der wieder hergestellten Heide sollen Schafe oder Ziegen weiden, damit sie nicht wieder verwildert.

Gemeinderat Johannes Küchle fragte, warum die Bahn die Gemeinde nicht früher über ihr Vorhaben informiert habe. In diesem Fall stehe der Naturschutz über dem Eigentumsschutz, antwortete Breidenstein. Für den Tourismus wäre eine Wacholderheide in der Nähe der Autobahnausfahrt besser gewesen, meinte Gemeinderat Werner Buntz. Der Projektleiter gab ihm Recht, verwies jedoch zu gleicher Zeit auf Absprachen mit den Naturschützern: Letztlich sei der Platz am Sterneck der bessere. Gemeinderat Buntz wollte überdies nicht gefallen, dass die Bahn den Wert des anfallenden Holzes mit null Euro ausgewiesen hatte; wenn das Wäldchen stehen bliebe, wäre damit doch etwas Geld zu erlösen. Das Holz lasse sich allenfalls als Brennholz verkaufen, entgegnete Breidenstein. "Das wäre in 30 oder 40 Jahren sicher anders zu bewerten", warf der Bürgermeister ein. Breidenstein machte geltend, dass die Gemeinde das betreffende Grundstück nicht verkaufe, sondern lediglich für 30 bis 40 Jahre das Nutzungsrecht abgebe. Dafür erhalte sie jedoch 95 Prozent des üblichen Kaufpreises. "Und die weitere Pflege der Fläche übernimmt die Bahn?", erkundigte sich Gemeinderat Mike Geist. Worauf der Projektleiter nochmals erklärte, dass sie zwecks "Beweidung durch Schafe oder Ziegen" verpachtet werde.

Der Beschluss, der Bahn die "vorgezogene landschaftspflegerische Maßnahme" zu gestatten, fiel einstimmig.


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Autor: HARTMUT ALEXY | 25.01.2012

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