Einzelhandelsgeschäfte möglich

Mühlhausen.  Mühlhausens Gemeinderat hat den Bebauungsplan Industriestraße einstimmig beschlossen. Er schließt Einzelhandelsgeschäfte nicht ausdrücklich aus.

Der Verband Region Stuttgart empfahl, Einzelhandelsbetriebe im Mühlhausener Gewerbegebiet Industriestraße auszuschließen, doch der Gemeinderat sieht die Sache anders. Man müsse dem örtlichen Einzelhandel Platz bieten, war die Meinung in der Sitzung am Mittwochabend und sich selbst "diese Option offen halten". Nachdem bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans lediglich ein Eigentümer eine Anregung geäußert hatte, die die Gesamtplanung jedoch nicht beeinflusst, beschloss das Ratsgremium das Werk einstimmig als Satzung. Die zusammengefassten Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen "Träger öffentlicher Belange" (wie zum Beispiel der Energieversorger) hatte Stadtplaner Manfred Mezger vom Planungsbüro m-quadrat Bad Boll erläutert.

Im Satzungsbeschluss enthalten sind die "örtlichen Bauvorschriften" des Bebauungsplans. Noch nicht entschieden sei damit jedoch über die Flächenumlegung, sagte Mezger. Vielmehr finde am 15. September zunächst ein Gespräch mit den Eigentümern statt. Bei der Umlegung werde jedes Grundstück im nunmehr konkret umrissenen Plangebiet individuell beurteilt. Lediglich dort, wo ein sogenannter Ordnungsbedarf bestehe, müsse gegebenenfalls etwas vom bestehenden Grundstück abgegeben werden.

Das Umweltschutzamt wies in seiner Stellungnahme auf eine Vorschrift hin, wonach Überschwemmungsbereiche im Hinblick auf ein eventuelles Jahrhunderthochwasser gekennzeichnet und eingegrenzt werden müssen. Beim Gebiet Industriestraße bedeutet dies, dass im Bereich des bestehenden Rückhaltebeckens nicht gebaut werden darf. Ebenso sind Mauern, Zäune oder sonstige "Umfriedungen" tabu.

Bürgermeister Bernd Schaefer ermunterte die drei Zuhörer, wegen Auskünften könnten sie jederzeit ins Rathaus kommen.


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Autor: JÜRGEN WAHR | 03.09.2010

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