Signal gegen Gentechnik

Alb-Donau-Kreis.  Die gentechnikfreie Region ist gewachsen. Auch der Alb-Donau-Kreis bekennt sich zum Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut und zu Lebensmitteln ohne Gentechnik. Ein politisches Signal des Kreistags.

Mit klarer Mehrheit hat sich der Kreistag für eine "gentechnikfreie Anbauregion Alb-Donau-Kreis" ausgesprochen. Kreisräte aller vier Fraktionen stimmten diese Woche für einen von Freien Wählern, SPD und Grünen gestellten Antrag. Damit wird der Kreis künftig die Pächter seiner landwirtschaftlichen Flächen in die Pflicht nehmen. In den Pachtverträgen wird es heißen: "Die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut und der Anbau gentechnisch erzeugter Pflanzen ist nicht gestattet." Ähnliche Beschlüsse haben bereits der Kreis Neu-Ulm sowie zahlreiche Kommunen (in der Grafik dunkel gekennzeichnet) gefasst.

Der bei fünf Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen gefasste Beschluss stellt nach den Worten des Langenauer Bürgermeisters Wolfgang Mangold, Sprecher der Freien Wähler im Kreistag, "ein klares politisches Signal" dar. Das betonte auch Robert Jungwirth (Grüne): Damit werde der Kreistag seiner Verantwortung für Bürger und Landwirte gerecht. SPD-Fraktionsvorsitzender Günter Neubauer sagte: "So stützen wir ortsnahes Produzieren von Lebensmitteln."

Für das "Bündnis für eine gentechnikfreie Region (um) Ulm" stelle der Beschluss des Kreistags einen "weiteren Meilenstein" dar, sagte Ralf Stolz, Regionalgeschäftsführer des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), im Anschluss an die Abstimmung. Dabei verfügt der Alb-Donau-Kreis lediglich über 13,4 Hektar (134 000 Quadratmeter) verpachtete Landwirtschaftsfläche. Die Signalwirkung soll aber weit darüber hinausreichen, denn im Beschluss heißt es: "Der Kreistag appelliert an die Städte und Gemeinden, alle weiteren Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Kirchen in gleicher Weise zu handeln."

Appell und Beschluss beziehen sich auch auf Kantinen und Küchen der kreiseigenen Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheime, Schulen und Kindergärten. Dort dürfen Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Zusatzstoffe enthalten und so gekennzeichnet sind, fortan nicht verwendet werden. Der Hinweis auf die Kennzeichnung war auf Vorschlag von Landrat Heinz Seiffert aufgenommen worden. Denn: Vorprodukte wie Soßenpulver könnten gentechnisch veränderte Organismen enthalten, ohne dass auf der Packung darauf hingewiesen werde. Solche Lebensmittel auszusortieren, sei für Großküchen schlicht unmöglich.

Gegen die Annahme des fraktionsübergreifenden Antrags hatte sich Christian Wittlinger (CDU) ausgesprochen. Er verwies auf die Ziele, die mit der Gentechnik in der Landwirtschaft erreicht werden sollten. Sowohl Nahrungsmittel als auch nachwachsende Rohstoffe könnten möglicherweise effektiver produziert werden. Erst durch weitere Forschung sei es möglich, die von Gentechnik-Gegnern angeführten Risiken objektiv zu bewerten. Weil Landkreise für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen ohnehin nicht zuständig seien, solle es der Kreistag beim Appell an die Landwirte belassen, "auf den Anbau biotechnologisch veränderter Pflanzen zu verzichten." Wittlinger verwies auch darauf, dass in Nord- und Südamerika sowie in Asien die Gentechnik in der Landwirtschaft selbstverständlich sei. Weltweit werde genmanipulierte Baumwolle angebaut. Die mit dieser Technik verbundenen "Produktionskostenvorteile" nicht zu nutzen, "würde Nachteile bedeuten."

Aber nicht alle CDU-Kreisräte folgten Wittlingers Argumentation und stimmten gegen den Antrag für eine "gentechnikfreie Anbauregion." Einige enthielten sich der Stimme, manche schlossen sich der Mehrheitsmeinung an.

Einigkeit herrschte im Ausschuss, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. September dazu beitragen kann, auch den versuchsweisen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verhindern. Das Gericht stellt fest, dass Honig, der mit Pollen von Gen-Mais verunreinigt ist, nicht mehr als Lebensmittel verkauft werden darf. Aufgrund dieses Urteils kann der betroffene Imker Schadenersatz einklagen. Das bedeutet nach den Worten von Frank Schied, im Landratsamt Leiter des Fachdienstes Landwirtschaft, dass jeder Bauer, der gentechnisch verändertes Saatgut ausbringen sollte, mit einer Schadenersatzklage rechnen muss. Damit es nicht soweit kommt, hat das Genfrei-Bündnis eine Liste der Agrarhändler zusammengestellt, die gentechnikfreie Futtermittel anbieten.


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Autor: THOMAS STEIBADLER | 28.10.2011

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