Die Gemeinden sind nach Gerichtsurteil im Zugzwang
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim darf zur Berechnung der Abwassergebühr nicht mehr allein der Frischwasserverbrauch herangezogen werden. Die Kommunen müssen deshalb als weitere Bemessungsgrundlage auch die versiegelte Fläche eines Grundstückes in die Gebühr einfließen lassen.
Um den Versiegelungsgrad von Grundstücken zu dokumentieren gibt es mehrere Methoden: Die Gemeinde Nellingen beispielsweise lässt die Flächen durch Daten des Landesvermessungsamts und vorhandener Luftbilder ermitteln. Die so gewonnenen Werte werden dann den Hausbesitzern zur Überprüfung mitgeteilt. Der Amstetter Gemeinderat wiederum hat sich für das Befliegen mit dem "Sky-Eye" entschieden. Danach bekommen die Eigentümer einen Erfassungsbogen mit Luftbild sowie schematischer Darstellung der versiegelten Flächen zugeschickt und können Korrekturen vornehmen.
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29.07.2010
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