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Pinterest: Buntes Bilderalbum in der Grauzone

Ein Klick, und die Fotos hängen an der virtuellen Pinnwand: Das Online-Netzwerk Pinterest sorgt für Furore. Juristen sehen das allerdings kritisch.

Autor: DPA |
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Die digitale Avantgarde hat ein neues Spielzeug: Immer mehr experimentierfreudige Nutzer tummeln sich im Foto-Netzwerk Pinterest. Sie können dort eigene Collagen mit Fotos und Grafiken aus dem Web basteln und in den Bilderwelten anderer stöbern. Doch bevor der Hype-Dienst zum nächsten großen Ding werden kann, muss er ein gravierendes Problem lösen: Wie kommt die bunte Sammlung aus der rechtlichen Grauzone? Die erste Version von Pinterest ging im März 2010 ans Netz. Der Name ist eine Wortschöpfung, die sich aus "pin" (etwas anheften) und "interest" (Interesse) zusammensetzt - und er erklärt, wie der Dienst funktioniert: Nutzer können über eine Browser-Erweiterung Fotos von beliebigen Webseiten an ihre virtuelle Pinnwand hängen. Mit den "Repin"-Knopf übernehmen sie Bilder aus anderen Galerien. Und dank Verknüpfung mit Facebook und Twitter erfahren die Freunde davon.

"Pinterest ist überragend darin, Leuten dabei zu helfen, etwas zu entdecken", schrieb das US-Magazin Forbes kürzlich. Das Prinzip klinge trügerisch einfach, mache aber süchtig. Kategorien helfen, Ordnung in die Alben zu bringen, etwa Lieblingsplätze, lesenswerte Bücher, Photography oder "Hair & Beauty". Sie helfen außerdem bei der Entdeckung neuer Collagen.

Dabei orientiert sich Pinterest am Follower-Prinzip, das Twitter bekannt gemacht hat: Mitglieder können Themen oder anderen Nutzern folgen und bekommen dann deren Fotos in einem bunten Bilderstrom geliefert. Vor allem Frauen durchstreifen das Online-Netzwerk.

Der Hype lenkt allerdings den Blick auf ein schwelendes Problem: das Urheberrecht. Denn Pinterest fragt nicht nach der Erlaubnis der Fotografen. "Die meisten deutschen Juristen kommen zu der Bewertung, dass Pinterest gegen das Urheberrecht verstößt", sagt der Anwalt Carsten Ulbricht in Stuttgart. Eine Abmahnwelle sieht er derzeit aber nicht. Zumal das Prinzip gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Adidas etwa erlaubt das Weiterleiten der Fotos: "Das ist ja der Sinn der Plattform."

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