Paketfahrer gibt Serienbetrug zu
Schwäbisch Hall. Ein ehemaliger Paketfahrer gibt vor dem Heilbronner Landgericht zu, dass er ein Wolpertshausener Unternehmen 196-mal betrogen hat. Vor dem Haller Amtsgericht hatte er die Vorwürfe beharrlich bestritten.
Der 28-jährige Angeklagte arbeitete bis 2008 bei einem regionalen Subunternehmen der Post als Paketzusteller. Wie er jetzt zugibt, hat er in dieser Zeit mit gefälschten Postquittungen seinen Lohn erheblich aufgebessert. Werktäglich besuchte er das Unternehmen Güde in Wolpertshausen und ließ sich Summen im dreistelligen Bereich für angebliche Porto-Entgelte und Nachnahme-Beträge auszahlen. Die beiden Mitarbeiterinnen der Firma Güde, die für die Bargeld-Kasse zuständig waren, händigten ihm arglos die ungeraden Summen aus, die sich der Zusteller kühn kalkulierend ausgedacht hatte.
Die Pakete, für die er die Nach-Entgelte forderte, hat es nie gegeben. Monatlich nahm er auf diese Weise im Schnitt 5000 Euro ein, die Gesamtsumme liegt über 60 000 Euro. Am 16. Juli 2008 flog der Schwindel auf. Der Zusteller hatte aus Versehen, oder aus purer Geldgier, bei Firma Güde eine Postquittung vorgelegt, die er auf den 18. Juli vordatiert hatte. Jetzt erst klingelten bei dem Unternehmen die Alarmglocken. Es stellte sich heraus, dass unfreie Pakete bei Güde schon seit langem gar nicht mehr angenommen wurden. Die beiden Frauen, denen die Bargeld-Kasse anvertraut war, hatten davon aber nichts erfahren. Das Haller Amtsgericht verhandelte gegen den Mann zum Jahresende 2009 an vier Verhandlungstagen wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Alle Beteiligten quälten sich durch eine mühevolle Beweisaufnahme. Der Angeklagte behauptete, er sei unschuldig. Er habe nicht gewusst, dass die Quittungen gefälscht gewesen seien.
Er habe das kassierte Geld immer korrekt im Crailsheimer Postverteilzentrum in einen speziellen Tresor eingeworfen. Entgegen seinen Beteuerungen verurteilte das Haller Amtsgericht den Mann wegen 196-fachen Betrugs (196 Einzel-Postquittungen) zu zweieinhalb Jahren Haft. Der heute 28-Jährige blieb aber auf freiem Fuß, nachdem er Berufung eingelegt hatte. Er arbeitet inzwischen als Berufskraftfahrer.
Mehr als zwei Jahre nach dem Haller Urteil hat in Heilbronn die Berufungsverhandlung begonnen. Nach erheblichen Bemühungen durch den Vorsitzenden Bertram Dehn lenkte der 28-Jährige mit seinem Verteidiger ein. Er bekennt sich jetzt zu allen 196 Taten.
Deswegen stellt ihm die Berufungskammer wohlwollend eine Strafe in Aussicht, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Allerdings soll er zuvor seinen guten Willen zeigen und eine "erhebliche", beziehungsweise "namhafte" Geldsumme als Wiedergutmachung an die Firma Güde zahlen.
Am 7. Februar will die Kammer überprüfen, ob der rettende Geldbetrag vom Angeklagten bei Firma Güde eingegangen ist. Der Vorsitzende Bertram Dehn: "Er sollte schon fünfstellig sein!" Erst danach will die Kammer ihr Urteil fällen.
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Autor: ELEONORE HEYDEL | 30.01.2012
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