Der Schlag mit dem Gürtel ging ins Auge

Schwäbisch Hall.  Vor dem Haller Amtsgericht sind zwei Männer aus dem Hohenlohekreis wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Einer soll einem 20-Jährigen mit einem Gürtel ein Auge fast blind geschlagen haben.

Es war am 27. Februar 2011 nach einem Faschingsfest in der Weinbrennerhalle in Untermünkheim: Gegen vier Uhr nachts warteten junge, durchweg angetrunkene Leute auf der Straße bei der Bushaltestelle auf Taxis oder sonstige Abholer. Zwischen einer Gruppe von jungen Männern aus dem Hohenlohekreis und einer weiteren aus dem Haller Raum kam es dann plötzlich erst zu Geplänkel und dann zu einer handfesten Auseinandersetzung.

Ob sich das Opfer, ein 20-jähriger Industriemechaniker aus Hall, an dem Streit überhaupt beteiligt hat, ist bisher unklar. Die Folge aber steht fest: Der schwere Schlag eines Angreifers hat ihm den rechten Augapfel zerschnitten. Trotz mehrerer Operationen in einer Würzburger Klinik sieht er auf dem rechten Auge fast nichts mehr.

Der verletzte Haller hatte zunächst angegeben, ihm sei mit einer Flasche auf das Auge geschlagen worden. Im Laufe der Ermittlungen aber ergab sich, dass der Schlag wahrscheinlich mit einem zusammengefalteten Kunstleder-Gürtel ausgeführt wurde. Der Dorn oder die Schnalle können die schwere Verletzung verursacht haben.

Der Gürtel gehörte dem 25-jährigen älteren Angeklagten. Er hatte ihn allerdings zu Beginn der Schlägerei an seinen jetzt mitangeklagten jüngeren Freund abgegeben. Der 23-Jährige soll den fatalen Schlag ausgeführt haben. Er selbst sagt, er habe nur eingegriffen, um seinem bedrängten Freund zu helfen. Die beiden Hohenloher leben in geordneten Verhältnissen und stehen im Berufsleben.

Wie gezielt der Schlag gegen das Auge des Opfers geführt wurde, ist in der Verhandlung vor dem Haller Schöffengericht umstritten. Umstritten ist auch, ob eine Operation dem Opfer wieder zu mehr Sehfähigkeit verhelfen könnte. Das Gericht fordert jetzt eine genaue ärztliche Stellungnahme von der Würzburger Augenklinik an.

Das Opfer tritt als Nebenkläger an. Der 20-Jährige ist arbeitsunfähig und wird seinen Beruf wahrscheinlich nicht mehr ausüben können. "Ich kann Abstände nicht mehr einschätzen", sagte er. "Eine Umschulung ist angedacht."

Der Prozess soll am 8. Februar vor dem Haller Amtsgericht fortgesetzt werden.


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Autor: ELEONORE HEYDEL | 27.01.2012

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