Aussage gegen Aussage
Schwäbisch Hall. Im August letzten Jahres gerieten zwei Autofahrer bei Unterrot heftig aneinander. Wer zuerst wen beleidigt hat, blieb vor dem Amtsgericht umstritten. Angeklagt wurde nur der ältere der beiden Streithähne.
Großväterlich wirkt der 62-jährige Angeklagte mit vollem grauen Haar und üppigem Schnauzbart. Er ist groß und kräftig, klagt aber über seine gesundheitliche Verfassung: "Ich hab Arthrose von den Zehen bis in die Halskrause hinein", erklärt er vor dem Amtsgericht in Schwäbisch Hall. Allein deswegen, sagt der bisher unbescholtene Mann, könne er niemals derart zugeschlagen haben, wie es ihm in der Anklageschrift vorgeworfen werde.
Eine Art Gegentyp ist das 53-jährige Opfer. Der Mann ist klein und schmal. Eine bewusst rasierte Glatze betont den Ring in seinem Ohr, seine Jeans-Hosen sind eng, er wirkt modern und drahtig. Am 3. August 2011 soll der Ältere auf einer Straße vor Unterrot dem Jüngeren unvermutet in die Quere gekommen sein. "Ich hab brutal bremsen müssen, sonst wäre ich in den Mann reingefahren", empört sich der 53-Jährige als Zeuge in der Verhandlung vor dem Haller Amtsgericht. Er habe Lichthupe gegeben. Daraufhin soll der andere Autofahrer ärgerlich angehalten haben.
Wüste Ausdrücke wie "Idiot" und anderes schallten über die Straße. Danach soll der 62-Jährige durch das offene linke Vorderfenster hindurch den Zeugen schmerzhaft misshandelt haben.
Der Angeklagte stellt dies alles in Abrede. Der Zeuge aber weiß noch genau, dass sein erboste Kontrahent drohend ausgerufen habe: "Ich schlag dich durch das geschlossene Fenster, dass du in die Ecke fliegst!" Warum das, fragt der Richter erstaunt, das Fahrerfenster sei doch offen gewesen? Keiner weiß eine Erklärung - oder höchstens die, dass der wutentbrannte Senior nicht mehr wusste, was er tat.
Während der Attacke blieb der 53-Jährige in seinem Auto angeschnallt sitzen. Er habe sich aber immer wieder losreißen können, berichtet er. Nachdem die Abreibung vorbei war und er wieder Luft geholt hatte, fuhr er am nahen Wohnhaus seines Gegners vor und notierte sich dessen Kfz-Kennzeichen und die genaue Anschrift.
Der Angeklagte sieht keine Schuld bei sich. Er habe am Ort des Geschehens den unverschämten Autofahrer lediglich mit seinem Handy fotografieren wollen. Weil das Handy aber ganz neu gewesen sei, habe er es "nicht in Schwung bringen können". Dass er handgreiflich geworden sei, streitet er ab - vergeblich, wie das Ergebnis zeigt.
Staatsanwältin Annalena Kohler beantragt wegen Körperverletzung und Beleidigung eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 70 Euro, also 2450 Euro. Opferanwalt Jan-Hendrik Müller pflichtet ihr bei und trägt vor, sein Mandant sei "im Auto regelrecht gefangen" gewesen. Ganz anders der Verteidiger des 62-Jährigen, Pablo Blessing: Er stellt in Frage, ob der 53-Jährige die Wahrheit gesagt hat und beantragt einen Freispruch.
Das Urteil, das Richter Jens Brunkhorst wenig später verkündet, sieht der Anklage entsprechend die Schuld beim Angeklagten. Die Geldstrafe fällt aber milder aus, als von der Staatsanwältin beantragt: Zehn Tagessätze zu 50 Euro (500 Euro) soll der 62-Jährige bezahlen. Ob er auch für die demolierte Brille des 53-Jährigen und eine deutliche Delle an dessen Fahrertür aufkommen muss, steht auf einem anderen Blatt.
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Autor: ELEONORE HEYDEL | 09.02.2012
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