Zum Stand des Verfahrens
Eisbachverlegung Zwar stand in der Diskussion das Verkehrsproblem bei MBS im Vordergrund - eigentlich aber ging es in der vergangenen Gemeinderatssitzung zunächst "nur" um die Wertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Hier hatten sich neben den Anwohnern auch etliche Behörden und Umweltschutzverbände zu Wort gemeldet. Und selbst für sie war nicht ganz klar, was in welchem Verfahren zu regeln ist. Denn bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Eisbach II geht es rein um die künftig zu bebauende Gewerbefläche. Dabei wird die Fläche so betrachtet, als sei der Eisbach bereits verlegt und die Genehmigung dafür erteilt. Die eigentliche Eisbachverlegung selbst, die für die Erweiterung der Firma MBS notwendig ist, ist Gegenstand eines eigenen wasserrechtlichen Verfahrens, das ebenfalls gerade läuft. Hierfür ist jedoch nicht die Gemeinde, sondern Landratsamt und Regierungspräsidium zuständig. Dennoch ist dieses Verfahren Grundlage des verhandelten Bebauungsplanes. Denn nur, wenn das wasserrechtliche Verfahren positiv entschieden wird - der Eisbach also verlegt werden darf - wird der Bebauungsplan rechtskräftig.
Kritik Dass die Gemeinde dennoch beide Verfahren gleichzeitig auf den Weg gebracht habe, sei durchaus rechtskonform, verteidigte Kreisplaner Jens Fuhrmann das Vorgehen, das unter anderem der Regionalverband und das Umweltzentrum scharf kritisiert hatten. So werde Zeit im Verfahren gespart - ähnlich wie es bei der Mühlbachverlegung vor ein paar Jahren gemacht wurde. Deshalb seien Forderungen nach Ausgleichsmaßnahmen und zum Artenschutz im wasserrechtlichen Verfahren vorzubringen - im Bebauungsplanverfahren gehe es lediglich um Ausgleichsmaßnahmen, die durch die Versiegelung der bebauten Flächen notwendig sind.
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Autor: PEZ | 09.02.2012
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