Nach 2018 tragen die Notare selbst das Risiko
Notariatsreform In Baden-Württemberg wird bis 2018 das Amtsnotariat durch das "Notariat zur hauptberuflichen Berufsausübung" ersetzt. Baden-Württemberg setzt damit als letztes Bundesland eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes um, die zwischenzeitlich auf Initiative der letzten Landesregierung auch bundesgesetzlich festgelegt wurde. Notare werden also nach 2018 freiberuflich tätig sein und auch das wirtschaftliche Risiko tragen. Das Land kann lediglich die Zahl der Notare und die örtliche Verteilung steuern. Diese Standortkonzeption ist noch in Arbeit.
Gebührenbefreiung Nach Paragraf 7 des Landesjustizkostengesetzes sind Gemeinde, Kirchen und gemeinnützige Organisationen von der Gebühr befreit, wenn sie Amtsnotare aufsuchen. Im Falle der Gemeinden sie dies mit der "Unterbringungspflicht" zu erklären, die für freie Notare nicht bestehe, so eine Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage. Bei freien Notaren bestehen diese Befreiungen nicht. Wie viele gebührenbefreite Vorgänge in den vergangenen Jahren in den Gaildorfer Notariaten anfielen, ist nicht bekannt, da diese Vorgänge in der Statistik nicht gesondert erfasst werden.
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Autor: RIF | 08.02.2012
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