Vierfachmord: Neue Gutachter beantragt
Eislingen /Ulm. Der Gutachter sei befangen, meint ein Anwalt - von "Verschleppungsabsicht" spricht die Staatsanwältin im Prozess um den Eislinger Vierfachmord.
Eine Stunde benötigte Verteidiger Hans Steffan gestern, um seine Beweisanträge und die dazugehörigen Begründungen vor dem Landgericht Ulm vorzulesen: Der psychiatrische Gutachter Dr. Peter Winckler sei befangen - das war der Kern des wichtigsten Antrags. Ein Vorwurf, den Oberstaatsanwältin Brigitte Lutz mit dem Attribut "Verschleppungsabsicht" versah. Heute will die 6. Große Jugendkammer bekannt geben, ob sie dem Antrag zustimmt. Dann werden die Prozessbeteiligten auch erfahren, ob der Antrag des Verteidigers von Frederik B., Klaus Schulz, angenommen wurde - er will einen neuen Gutachter, der im Gegensatz zu Winckler Experte für Jugendliche sein soll. Steffan, der den Angeklagten Andreas Häussler verteidigt, hat sich diesem Antrag angeschlossen.
Andreas Häussler (19) und Frederik B. (20) wird vorgeworfen, in der Nacht zu Karfreitag gemeinsam in Eislingen die Eltern und Schwestern von Andreas ermordet zu haben. Habgier vermutet die Staatsanwaltschaft als Motiv. Und beim Motiv hakte gestern auch wieder Gutachter Winckler ein. Er hatte zu Beginn des Verhandlungstags die Aufgabe, zu bewerten, ob für Andreas Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht angewendet werden soll. Bereits bei Frederik hatte Winckler gesagt, eine eindeutige Bewertung sei schwierig, nur wenn Frederik aus Freundschaft gemordet habe, käme Jugendstrafrecht in Frage.
Ähnlich nun bei Andreas: Nur wenn er wirklich unter der Familie und besonders seinem Vater so extrem gelitten hätte, wie es er immer darstellt und das Gericht zur Auffassung käme, hier liege das Motiv - Winckler benutzte den Begriff "Tyrannenmord" -, empfehle er die Anwendung von Jugendstrafrecht. Der Sachverständige ließ aber auch durchblicken, dass er erhebliche Zweifel an der Darstellung des Angeklagten habe - schließlich hätten jede Menge Zeugen zwar von gewissen Problemen in der Familie berichtet, "aber eigentlich sind das 08/15-Konflikte gewesen". Eine Aussage, die Verteidiger Steffan in der Begründung seines Befangenheitsantrags vehement in Frage stellte.
Winckler lenkte den Blick auf andere mögliche Motive: Neben Habgier sprach er auch von einer "narzisstischen Mordlust", die das Erleben von Macht beinhalte. Es könne sich aber auch einfach um ein "Morden aus Langeweile" gehandelt haben. Eine günstige Prognose für Andreas könne er jedenfalls nur dann abgeben, wenn dieser in Haft aktiv an einer intensiven Therapie mitarbeite. Heute wird der Prozess fortgesetzt.
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Autor: DIRK HÜLSER | 23.03.2010
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