Urteil im Vierfach-Mord von Eislingen rechtskräftig

Eislingen/Ulm.  Ein Schüler ermordet mit einem Freund seine gesamte Familie. Das Motiv: Habgier. Er wollte der Alleinerbe sein. An seiner Verurteilung gibt es nun keine Zweifel mehr.

Aus Geldgier ermordete ein Schüler gemeinsam mit einem Freund seine beiden Schwestern und anschließend seine Eltern. Das  Urteil gegen die Vierfach-Mörder von Eislingen ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision eines der Täter nach Angaben vom Donnerstag als offensichtlich unbegründet (Az.: 1 StR 432/10). Sein Komplize hatte keine Rechtsmittel eingelegt.

Das Landgericht Ulm hatte im März den damals 19-jährigen Haupttäter Andreas H. wegen Mordes zu einer lebenslangen  Haftstrafe verurteilt. Das Gericht schloss außerdem eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren aus und behielt sich vor, den  jungen Mann in Sicherungsverwahrung unterzubringen. Sein damals 20-jähriger Freund bekam die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren.

Zusammen mit seinem Schulfreund Frederik B. hatte Andreas H. in der Nacht auf Karfreitag 2009 seine beiden Schwestern und  seine Eltern aus Habgier erschossen. Er wollte das Vermögen der Eltern von rund einer Million Euro alleine erben.

Zuerst töten die jungen Männer die beiden älteren Schwestern von Andreas H. beim Fernsehen auf dem Bett. Danach besuchen  sie die ahnungslosen Eltern in einer Gaststätte, die dort mit einem befreundeten Ehepaar den Abend verbringen. Die Täter  verlassen die Gaststätte wieder und gehen zurück zur Wohnung. Dort warten sie auf die Rückkehr von Mutter und Vater. Als diese  kurze Zeit später eintreffen, werden auch sie von dem Angeklagten und dessen Mittäter erschossen.

Hauptmotiv von Andreas H. war nach Angaben des BGH Habgier. Durch die Tat wollte er als Alleinerbe an das Vermögen seiner  Eltern kommen. Das Landgericht habe die Persönlichkeit des Angeklagten und seinen fortgeschrittenen Entwicklungsstand  ausgiebig geprüft das keine Unreife feststellen können. Daher wurde das Erwachsenenstrafrecht angewendet.

In der Freundschaft der Täter lag damals für das Landgericht ein Schlüssel für die Tat. Die beiden Gymnasiasten lernen sich früh kennen, begehen später mehrere Einbrüche und quälen gemeinsam Tiere. Die Freunde bauen sich eine Parallelwelt auf. „Sie  haben eine Art Seelenverwandtschaft verspürt“, erklärt der psychiatrische Sachverständige Peter Winckler vor Gericht. In der  Schule rufen sie sich immer wieder einen Geheimcode zu: 5142. Er bedeutet: Fünf Mitglieder hat die Familie von Andreas H., nur einer soll  nach dem Plan der Freunde am Leben bleiben, vier Menschen müssen sterben, durch zwei Täter.


Kommentare (2)

11.03.2012 19:18 Uhr |   Peter  Küpper

Herr Mendes, die Schuld wird aber nicht schwerer, wenn Sie diese noch

mit einem zusätzlichen "h" belasten. Besser wäre es da, (die) Schwere groß zu schreiben, wie man dies bei Substantiven so pflegt. Erkennbar sind Substantive z.B. auch daran, dass man ihnen einen Artikel vorausstellt (bzw. vorausstellen kann). Auch sonst hätten Sie den Beitrag vorher besser nochmals durchgelesen.
11.03.2012 17:03 Uhr |   Michael Mendes

Ein gerechtes Urteil!

Hier hat das Gericht nach sensibilität der Täter geurteilt! >Der 19 Jährige bekam Lebenslänglich und die schwehre der schuld wurde festgestelt! und der Ältere Täter bekam Jugendstraffe 10 Jahre! Hier wird festgestellt das jeder KMensch einzigartig ist! Und deswegen auch straffen nicht gleich ausfallen können! Trotz der grausamkeit dieses Falles haben die Richter und Schöffen gut nach Persöhnlichkeitslage der Täter geurteilt!

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Autor: Catherine Simon, dpa | 11.11.2010

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