Sozialarbeiter empfehlen Jugendstrafrecht

Ulm.  Juristisches Geplänkel zwischen Vertretern der Verteidigung und dem Gericht hat den Prozess um den Vierfachmord von Eislingen geprägt.

 Am Montag hatte der Anwalt von Andreas H. (19), Hans Steffan, beantragt, den psychiatrischen Sachverständigen Peter Winckler wegen Befangenheit abzulehnen. Sein Kollege Klaus Schulz, der Frederik B. (20) vertritt, forderte, einen Jugendpsychiater hinzuzuziehen. Beide Anträge wurden vom Gericht abgelehnt. Steffan beantragte gestern trotzdem seinerseits einen Jugendpsychiater. Zwei Stunden begründete er, warum Winckler als Erwachsenenpsychiater nicht geeignet sei, seinen Mandanten zu begutachten.

Am Donnerstag wird die Kammer bekanntgeben, ob sie Steffans Antrag zustimmt. Wird er abgelehnt, könnte es mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft weitergehen. Mit einem Urteil wäre dann frühestens in acht Tagen zu rechnen. Entscheidend wird dabei sein, ob die Kammer Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet. Winckler hatte dazu keine eindeutige Empfehlung. Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe empfahlen Jugendstrafrecht. Deutlich wiesen sie auch darauf hin, dass in der zu erwartenden Haft "sozial- psychotherapeutische Maßnahmen" ergriffen werden sollten. Sollte die Kammer den Empfehlungen folgen, drohen Andreas und Frederik bis zu zehn Jahre Jugendhaft - wird Erwachsenenstrafrecht angewendet, gibt es im Falle einer Verurteilung wegen Mordes keine Alternative zu lebenslänglich. Den beiden Freunden wird vorgeworfen, in der Nacht zu Karfreitag 2009 gemeinsam Andreas Eltern und seine Schwestern mit 30 Schüssen in der gemeinsamen Wohnung in Eislingen ermordet zu haben

Im Zivilgerichtsverfahren ist Andreas H. vom Landgericht für erbunwürdig erklärt worden. Der Sohn der getöteten Familie hat damit das Recht verloren, zu erben. Er hatte selbst schriftlich seine Erbunwürdigkeit erklärt. Verwandte des ermordeten Vaters hatten geklagt. ( dh)


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