Mutmaßlicher Vierfachmörder ist erbunwürdig

Ulm/Eislingen.  Einer der beiden mutmaßlichen Vierfachmörder von Eislingen ist vom Landgericht Ulm für erbunwürdig erklärt worden. Damit hat der angeklagte Sohn der getöteten Familie das Recht verloren, zu erben.

Der 19-Jährige hat im Zivilgerichtsverfahren selbst schriftlich erklärt, erbunwürdig zu sein, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Geklagt hatten die Verwandten des ermordeten Vaters. Die Verwandten der getöteten Mutter klagen noch. Dieses Verfahren sei noch offen.

Der 19-Jährige soll mit einem 20 Jahre alten Schulfreund seine Eltern und beiden Schwestern in der Nacht auf Karfreitag vergangenen Jahres ermordet haben. Sie müssen sich für diese Tat seit Oktober vor dem Landgericht Ulm verantworten. In dem Strafprozess sagte am Dienstag die Jugendgerichtshilfe aus. Die beiden Angeklagten steckten noch in ihrer Entwicklung und sollten daher wie Jugendliche behandelt werden. Bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht droht den Schulfreunden eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren.

Zuvor hatte der Verteidiger des Sohnes der getöteten Familie einen weiteren Gutachter beantragt. Es bestehe die Möglichkeit, dass der Sohn der getöteten Familie eine schizoide Persönlichkeitsstörung habe, sagte der Anwalt. Über den Antrag wird das Gericht voraussichtlich an diesem Donnerstag entscheiden. Dann sollen auch die Plädoyers gehalten werden. Als bislang letzter Verhandlungstag ist der 31. März angesetzt.

Der vom Gericht bestellte Gutachter hatte keine Störung bei Andreas H. diagnostiziert. Der 19-Jährige sei voll schuldfähig, sagte der Gutachter bereits am Montag. Er empfahl dem Gericht zudem beim Schulfreund Frederik B. eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht - zumindest wenn das Gericht von einem Freundschaftsdienst als Motiv ausgeht. Sollte das Gericht bei Andreas H. von einem Mord aus Langeweile ausgehen, empfahl der Gutachter Erwachsenenstrafrecht. Dann droht ihm eine lebenslange Haft.

Das Landgericht Ulm hatte zuvor bereits mehrere Anträge beider Verteidiger abgelehnt. Der Verteidiger des Sohnes der getöteten Familie hatte dem Gutachter in einem Antrag vorgeworfen, befangen zu sein. Zudem hatten beide Verteidiger gemeinsam eine neue Begutachtung durch einen Kinder- und Jugendpsychiater gefordert. Der vom Gericht bestellte Sachverständige ist Erwachsenenpsychiater.

Außerdem müssen sich die beiden Angeklagten künftig nur noch wegen des Vierfachmordes und einem Einbruch in ein Schützenheim verantworten, bei dem sie unter anderem die beiden Tatwaffen gestohlen haben sollen. Die Verfahren wegen anderer Einbrüche und Diebstähle stellte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig ein. (dpa/lsw)

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