Eislinger Vierfachmord

Lebenslange Haft für Mord an Eltern und Schwestern

Ulm/Eislingen.  Kaltblütig plante er den Tod seiner Eltern und Schwestern. Dafür muss der Vierfachmörder von Eislingen nun mit einer lebenslangen Haftstrafe büßen. Sein Schulfreund half ihm bei der Tat und kommt für zehn Jahre hinter Gitter.

Höchststrafen für die beiden Vierfachmörder von Eislingen: Der 19-jährige Sohn der getöteten Familie ist vom Landgericht Ulm wegen Mordes aus Habgier zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sein 20-jähriger Schulfreund und Helfer bekam eine Jugendstrafe von 10 Jahren.

Andreas H. habe das Vermögen seiner Familie alleine erben wollen und kaltblütig den Mord an seinen Eltern und Schwestern geplant, urteilten die Richter am Mittwoch. Sie stellten bei ihm eine besondere Schwere der Schuld fest. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. Das Gericht ordnete zudem eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung an: Zum Ende der Haftzeit wird geprüft,  ob Andreas H. eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb eingesperrt bleibt.

Die beiden Schulfreunde hatten am 9. April 2009 mit rund 30 Schüssen die Eltern und die beiden Schwestern von Andreas H. erschossen. Der zur Tatzeit 18-Jährige beteuerte vor Gericht, unter seinem despotischen Vater gelitten zu haben. Er sei ein  Außenseiter in der Familie gewesen und habe sie aus Hass umgebracht. Der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan ließ dies aber nicht gelten: „Dieses Motiv ist nicht das wahre Motiv“, sagte er.

Das Gericht geht stattdessen von Habgier aus. Darauf deute eine Wunschliste des Schulfreundes Frederik B., die er auf Aufforderung von Andreas H. geschrieben habe. Außerdem hatte Andreas H. eine To-Do-Liste für die Zeit nach dem Mord erstellt. Darauf stand etwa ein Finanz-Check. Die Familie hatte Kapitalanlagen, Immobilien und Lebensversicherungen im Wert von einer Million Euro.

„Natürlich gab es, wie in jeder Familie, mal ein Streitgespräch“, stellte das Gericht fest. Aber die Zeugen hätten eine Familie geschildert, die im Großen und Ganzen harmonisch gewesen sei. „Das Bild, das sich der Kammer bietet, ist ein anderes als der  despotische Vater, bei dem Andreas nichts galt.“ Außerdem sei dann nicht erklärlich, warum vier Menschen sterben mussten.

Bei Frederik B. ließ das Gericht offen, ob er ebenfalls aus Habgier handelte. Handlungsleitend könnte eher die Freundschaft gewesen sein, sagte Gugenhan: „Diese Freundschaft ging über das Leben von vier Personen hinaus.“ Bei dem 20-Jährigen berücksichtigte das Gericht eine vom Gutachter attestierte Entwicklungsstörung und verhängte deshalb eine Jugendstrafe. Demnach leidet Frederik B.  unter dem „Asperger-Syndrom“, einer Art Autismus.

Die Verteidiger hatten für beide Angeklagten Jugendstrafen gefordert, ohne ein Strafmaß zu nennen. Der Verteidiger von Andreas H. kündigte an, das Urteil anzufechten. Als Grund gab er an, dass das Gericht seinen Antrag auf einen Jugendpsychiater abgelehnt hatte.  Der Verteidiger von Frederik B. sagte: „Frederik will nicht in die Revision gehen.“

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Täter erst die Schwestern von Andreas H. beim Fernsehen erschossen. Danach besuchten sie die ahnungslosen Eltern in einer Gaststätte und plauderten mit ihnen. „Es bedarf einer extremen Gefühlskälte, sich dieser Situation auszusetzen“, stellte das Gericht fest. Kurz danach verließen die beiden Freunde die Kneipe und kehrten zum Tatort zurück. Als die Eltern später dort eintrafen, wurden sie mit mindestens zehn Schüssen umgebracht.

Frederik B. gestand vor Gericht, die Schüsse auf Bitten von Andreas H. alleine abgefeuert zu haben - die Staatsanwaltschaft zweifelte das an. Der Vorsitzende Richter sagte dazu: „Es spricht einiges dafür, dass Frederik B. der alleinige Schütze ist.“ Juristisch spiele dies aber keine Rolle: „Beide sind Mittäter.“

Gugenhan rief die Vierfachmörder zu einer Therapie auf: „Sie beide haben eine schwere Schuld auf sich geladen. (...) Sie können,  müssen und sollen an ihren Persönlichkeitsdefiziten arbeiten.“

Der Prozess dauerte mehrere Monate und endete nun fast genau ein Jahr nach der kaltblütigen Tat. Das Gericht vernahm rund 60 Zeugen und verhandelte 20 Tage lang - ohne Zuschauer, da sich die Vierfachmörder zunächst auch wegen mehrerer Einbrüche in  einen Supermarkt und Tennisclub vor Gericht verantworten mussten. Diese Taten hatten sie begangen, als sie noch minderjährig waren.

Kurz vor Ende des Prozesses stellte das Gericht diese Verfahren vorläufig ein. Nur die Anklage wegen eines Einbruchs in die Eislinger Schützengilde blieb neben dem Mordvorwurf bestehen. Dort hatten die beiden Schulfreunde im Oktober 2008 die beiden Tatwaffen und 17 weitere Waffen gestohlen. (dpa)

Kommentare (6)

31.03.2010 20:41 Uhr |   Armin

Vereiteln des Schlichten

Ganz offenbar beruft sich Andreas H. darauf, gefährdet zu sein wie es der Bundespräsident seinerseits den allgemein vollzogenen Perspektivwechsel zitierend spätestens am 11.03.2010 öffentlich nannte. Indes die Rede des staatlichen Oberhaupts nicht inszeniert war, sondern real, lässt sie nicht den Schluss zu, deshalb zur Waffe greifen zu dürfen. Mithin gestatten die Äußerungen des heute Verurteilten insofern ohne weiteres festzustellen, dass noch bevor die Frist sowohl seiner Inhaftierung als auch die anschließende Sicherungsverwahrung endet, er immer noch nicht diese schlichteste Einsicht gewann.
31.03.2010 17:29 Uhr |   Verwunderer

Kein einfaches Urteil

Ein halbes Jahr Prozess, etliche Verhandlungstage, Dutzende Zeugen, zwei Gutachten und heute ein hartes Urteil. Entscheidend ist die Frage nach dem Tatmotiv. Tyrannenmord ? Das Landgericht lehnt dies ab. Würde man den Vater als herrisch darstellen, wäre der "Tyrannenmord" dennoch auch für uns Laien wohl kein plausibles Motiv für die Ermordung der Schwestern und der Mutter. Dann schon eher Habgier.

Und der Umstand, dass für den jüngeren der beiden das Erwachsenenstrafrecht und für den älteren, der womöglich alleine geschossen hat, Jugendstrafrecht zur Anwendung kam, zeigt doch dass eben nicht pauschal alle Heranwachsenden sehr milde über den Kamm des Jugendstrafrechts geschoren werden, wie man der Justiz an anderer Stelle ja gelegentlich vorwirft, sondern dass schon sehr genau die einzelnen Persönlichkeiten betrachtet werden.
31.03.2010 16:08 Uhr |   Docanex

Vier Leben ausgelöscht - aus welchem Motiv auch...

Beide bisherige Kommentare kaprizieren sich auf das vom Gericht gesehene Mordmotiv. Das ist meiner Ansicht nach zu kurz gegriffen und eine "akademische" Diskussion; die Tat als Ganzes, ihre Vorbereitung und Durchführung sowie die Pläne, die für die Zeit danach geschmiedet waren sprechen von einer Kaltblütigkeit, die erschütternd und in keiner Weise mit Meinungsverschiedenheiten zwischen Vater und Sohn zu entschuldigen ist. Verglichen damit ist das Motiv in der Gesamtbetrachtung von untergeordneter Bedeutung.

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