Lebenslang für Elternmörder
Ulm. Höchststrafe für Andreas H. und zehn Jahre Jugendstrafe für Frederik B. - mit diesem Urteil endete der Prozess um den Eislinger Familienmord. Der Verteidiger von Andreas hat bereits Revision angekündigt.
Reglos haben die beiden Angeklagten gestern das Urteil aufgenommen: Der Prozess um den Vierfachmord von Eislingen endete mit Höchststrafen. Für Andreas H. (19) bedeutet dies lebenslang mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und dem Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Jugendstrafrecht kam bei ihm für die Kammer nicht in Frage. Anders bei Frederik B. (20): Mit zehn Jahren bekam er die höchstmögliche Jugendstrafe. Damit folgte die 6. Große Jugendkammer in allen Punkten dem Plädoyer der Oberstaatsanwältin.
Umgehend kündigte der Verteidiger von Andreas, Hans Steffan, an, in Revision gehen zu wollen. Zu den Erfolgsaussichten beim Bundesgerichtshof (BGH) meinte er: "Ich bin da sehr zuversichtlich." Das Gericht habe einige Beweisanträge zu Unrecht zurückgewiesen - vor allem seine Forderung nach einem Jugendpsychiater. "Es ist dringend erforderlich, dass der BGH einmal klare Hinweise zu sachkundigen Gutachtern in Jugendprozessen gibt." Der eingesetzte Gutachter ist Erwachsenenpsychiater. Steffan will, dass auch Andreas nach Jugendstrafrecht verurteilt wird.
Klaus Schulz, Verteidiger von Frederik, zeigte sich zufrieden: "Das Urteil geht für mich in Ordnung." Den BGH will er nicht anrufen: "Frederik möchte einfach mit der Sache abschließen, ich gehe davon aus, dass wir keine Revision einlegen."
In seiner Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan darauf hin, dass die Taten - angeklagt waren zwei Doppelmorde - heimtückisch und aus niederen Beweggründen begangen worden seien: "Man fühlte sich als Herr über Leben und Tod." Schwierig hatte sich die Suche nach einem Motiv gestaltet. "Die Kammer hat sich bemüht, Licht ins Dunkel zu bringen", sagte Gugenhan. Sie kam zu dem Schluss, dass bei Andreas Habgier die Triebfeder dafür war, in der Nacht zu Karfreitag 2009 gemeinsam mit seinem Freund Frederik seine Eltern und Schwestern zu erschießen. Er habe an das auf rund eine Million Euro geschätzte Vermögen der Familie gelangen wollen. An die von Andreas vorgebrachte Version des "Tyrannenmords" wegen des herrischen Vaters mochte das Gericht nicht glauben.
Bei Frederik kam die Kammer zu dem Schluss, dass wohl die Freundschaft zu Andreas sein Hauptmotiv war. Gugenhan: "Bedingungslos das zu tun, was Andreas will, um ihn für immer an sich zu binden." Bis zuletzt ungeklärt blieb eine entscheidende Frage, die Gugenhan so formulierte: "Trotzdem interessiert es jeden: Wer ist der Schütze?" Diese Frage wird wohl nie geklärt werden. Das Gericht ging demnach von den für die Angeklagten jeweils günstigsten Versionen aus. Im Fall von Andreas nahm es an, dass Frederik alleine geschossen hatte. In Frederiks Fall, dass dieser nur drei Schüsse abgab. An den Höchststrafen hat dies nichts geändert.
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Autor: DIRK HÜLSER | 01.04.2010
Medienrummel: Die Ulmer Oberstaatsanwältin Brigitte Lutz war mit dem Urteil zufrieden. Foto: Matthias Kessler
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