KOMMENTAR · EISLINGEN: Mehr geht nicht

Leicht hat es sich die 6. Große Jugendkammer des Ulmer Landgerichts nicht gemacht. Sorgfältig und souverän haben die drei Richter und zwei Schöffen 19 Tage lang versucht, Licht ins Dunkel um den grausamen Vierfachmord von Eislingen zu bringen.

Doch es bleibt ein ungutes Gefühl zurück. Andreas H. war, als er gemeinsam mit seinem Freund Frederik B. vor einem Jahr seine Familie auslöschte, gerade 18 Jahre alt. Und wurde nun so hart bestraft, wie wohl noch nie zuvor ein 18-jähriger Täter in Deutschland: lebenslang, besondere Schwere der Schuld, Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Da mag das Gericht die Volksmeinung getroffen haben - auch die der Staatsanwaltschaft. Und es folgt einem schon länger zu beobachtenden Trend nach immer härteren Urteilen. Doch damit hat die Ulmer Jugendkammer die Messlatte auch nach ganz oben gelegt. Wie soll künftig ein Heranwachsender bestraft werden, der noch mehr Menschen auf dem Gewissen und aus purer Mordlust gehandelt hat? Mehr geht nicht - es sei denn, die Gesetze werden noch weiter verschärft. Wohin soll das führen? Zu einem bestimmt nicht: zu mehr Sicherheit in Deutschland. Das Urteil wird nun wohl beim Bundesgerichtshof landen, das ist gut so. Nicht zuletzt, damit der Fall abgeschlossen wird. Auch den Angehörigen zuliebe, sie mussten genug leiden.

Denn diese Tat ist nicht zu verstehen - und durch nichts zu entschuldigen. DIRK HÜLSER


Kommentare (1)

01.04.2010 09:57 Uhr |   Daniel

Mehr geht nicht. Muss auch nicht!

"Wie soll künftig ein Heranwachsender bestraft werden, der noch mehr Menschen auf dem Gewissen und aus purer Mordlust gehandelt hat? Mehr geht nicht - es sei denn, die Gesetze werden noch weiter verschärft. "

Es ist wahr: Mehr geht nicht! Und eine Verschärfung der Gesetze brauchen wir nicht und dürfen wir auch nicht wollen. Unsere Strafgesetzgebung reicht völlig aus. Allerdings muss sie ausgeschöpft werden. Und das geschah hier. Den Tätern muss klar werden, dass es so kommen musste.

Mehr geht in der Tat nicht. Und mehr muss auch nicht gehen. Bei einem Mord an noch mehr Menschen aus purer Mordlust gibt es künftig eben auch eine lebenlängliche Haftstrafe.

Es ist klar, dass die abscheuliche Tat von Andreas H. und Frederik B. noch übertroffen werden kann. Aber dem Strafmaß sind da eben Grenzen gesetzt. Übel genug ist die Eislinger Tat auch ohne die Vorstellung, dass es noch übler möglich wäre.

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