"Ich habe so viele Leben verändert"
Ulm/Eislingen. Ohne Regung nahmen gestern die beiden Angeklagten im Prozess um den Vierfachmord von Eislingen die Plädoyers zur Kenntnis. In ihren Schlussworten drückten sie Bedauern und Reue aus.
"Ich hatte fast ein Jahr Zeit, mir zu überlegen, was ich sage." Mit stockender Stimme begann Andreas H. seine letzten Worte, die jedem Angeklagten zustehen. "Ich weiß, ich habe sehr viele Menschen enttäuscht und sehr stark verletzt."
Wenige Stunden zuvor hatte der 19-Jährige vor der 6. Großen Jugendkammer des Ulmer Landgerichts erfahren, welches Strafmaß Oberstaatsanwältin Brigitte Lutz für ihn fordert: Unter Anwendung des Erwachsenenstrafrechts soll das Vorliegen der besonders schweren Schuld festgestellt und eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Außerdem beantragte sie, im Urteil die anschließende Anordnung der Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Ein härteres Urteil kann gegen einen Heranwachsenden nicht gefällt werden. Als Motiv nimmt die Anklägerin Habgier an, demnach wollte Andreas als Alleinerbe an das Vermögen seiner Eltern gelangen, insgesamt rund eine Million Euro.
Vor beinahe genau einem Jahr - am 10. April 2009 - kam Andreas in Polizeigewahrsam, einen Tag später erließ ein Richter Haftbefehl. Der Angeklagte soll mit seinem 20-jährigen Freund Frederik B. in der Nacht zum 10. April im heimischen Eislingen (Kreis Göppingen) seine eigene Familie ausgelöscht haben. Laut Anklage mussten zuerst die Schwestern Annemarie (22) und Christin (24) sterben, einige Stunden später sollen die Freunde die Eltern Hans-Jürgen (57) und Else (55) in der eigenen Wohnung erschossen haben.
Bevor nun am kommenden Mittwoch nach 19 Verhandlungstagen und einem halben Jahr Prozessdauer das Urteil fällt, wurden gestern die Plädoyers gehalten - und die beiden Freunde hatten zum letzten Mal Gelegenheit, sich zu äußern. Immer wieder war im Prozess deutlich geworden, dass Andreas seinen Freund gesteuert hat, die Beziehung der beiden sehr asymmetrisch war. Dazu Andreas gestern: "Ich hatte eigentlich nie vor, jemanden für meine Zwecke auszunutzen und zu missbrauchen. Aber wenn man das alles nochmal von anderen vorgehalten bekommt, ändert sich die Sichtweise natürlich."
Schließlich entschuldigte sich Andreas bei seinem Freund: "Ich muss sagen, dass es mir leid tut, so viele Leben verändert, geändert oder Eingriff darauf genommen zu haben - vor allem auch beim Frederik."
Wie es sich darstellt, war es eben Frederik, der in der Nacht zu Karfreitag die 30 tödlichen Schüsse auf Wunsch seines Freundes abgegeben hat - zumindest haben das die beiden ausgesagt. Doch Frederik soll nach dem Willen der Staatsanwältin glimpflicher davonkommen. Aufgrund seines Entwicklungsstandes sei er als Jugendlicher einzustufen, zudem habe er die Tat sozusagen als Freundschaftsdienst ausgeführt. "Er hatte die Vorstellung, ein Band ewiger Freundschaft schmieden zu können." Vom in der Anklageschrift genannten Motiv Habgier ist Lutz demnach bei Frederik abgerückt - sonst würde ihm womöglich ebenfalls eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht drohen. Dies hatte zumindest der psychiatrische Gutachter empfohlen. Zehn Jahre Haft - die Höchststrafe im Jugendstrafrecht - seien aber für Frederik angemessen, sagte die Oberstaatsanwältin. Sie bedaure in diesem Fall allerdings, dass der Gesetzgeber keine längere Höchststrafe als zehn Jahre vorsehe.
Frederik selbst sagte in seiner Erklärung, dass er nun einsehe, dass das Verhältnis zu seinem einzigen und engsten Freund für ihn nicht gut war: "Selbst nach dieser schrecklichen Tat habe ich sehr lange gebraucht, um einzusehen, dass das mit Andreas sehr schlecht war und seine ganze Familie das Leben gekostet hat." Leise und ohne den Blick zu heben - wie er es auch an all den anderen Verhandlungstagen fast nie getan hatte - fügte Frederik nach einer kurzen Pause hinzu: "Das ist schrecklich und daran werde ich nie etwas ändern können. Ich kann nur versuchen, in Zukunft ein ganz anderer und besserer Mensch zu werden."
Seine beiden Verteidiger waren zufrieden mit der Forderung der Staatsanwältin, auch der Anwalt der Nebenkläger - er vertritt eine Halbschwester des getöteten Familienvaters -, Hartmut Lierow, hatte sich ihr angeschlossen. Klaus Schulz und Georg Gracza forderten das Gericht allerdings auf, einige Monate unter der Höchststrafe zu bleiben. Schulz begründete dies so: "Ohne Frederiks frühes Geständnis wissen wir nicht, ob Andreas jemals ein Wort gesagt hätte. Und ohne den Hinweis auf das Walddepot wäre die Beweislage äußerst dünn gewesen." In dem Erdloch waren von der Polizei die Tatwaffen und andere tatrelevante Gegenstände gefunden worden, Frederik hatte den Beamten noch im April verraten, wo es sich befindet.
Einen schwereren Kampf hatte Hans Steffan, der Verteidiger von Andreas, zu führen: In seinem zweistündigen Plädoyer versuchte er die Kammer davon zu überzeugen, dass nicht Habgier das Motiv für die Morde war. Zudem sei sein Mandant keineswegs immer der gut gelaunte Sonnyboy gewesen, sondern ein eher depressiver junger Mann. Deshalb plädierte Steffan für eine Jugendstrafe.
Ob sich sein Kampf gelohnt hat, zeigt sich am kommenden Mittwoch: Um 11 Uhr verkündet der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan das Urteil.
Weitere Artikel:
- Anklage fordert lebenslang
- Ulmer Landgericht müsste über nachträgliche Sicherungsverwahrung entscheiden
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Autor: DIRK HÜLSER | 26.03.2010
Verteidiger Klaus Schulz: Ohne Frederiks Geständnis ungewiss, ob Andreas ein Wort gesagt hätte. Foto: Volkmar Könneke
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