Eislingen: Anwalt legt Revision ein
Ulm/Eislingen.
Der Anwalt des zu lebenslanger Haft verurteilten Vierfachmörders von Eislingen (Kreis Göppingen) hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Ulm eingelegt. Er habe das Schreiben am Donnerstag ans Gericht geschickt, sagte der Stuttgarter Rechtsanwalt Hans Steffan. Zuerst muss das Gericht das schriftliche Urteil erstellen, was einige Wochen dauern kann. Dann werde die Akte zusammen mit der Anfechtung zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe weitergeleitet.
Steffans Mandant war am Mittwoch wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 19-Jährige hatte mit einem Schulfreund seine Eltern und beiden älteren Schwestern im April 2009 erschossen. Der Schulfreund erhielt eine Jugendstrafe von zehn Jahren. Das Gericht ging bei dem Sohn der getöteten Familie von Habgier als Motiv aus: Das Erbe der Familie beträgt rund eine Million Euro. lsw
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03.04.2010
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