Eislingen-Angeklagtem droht Erwachsenenstrafrecht
Ulm/Eislingen. Dem wegen des Vierfachmordes von Eislingen angeklagten Sohn der getöteten Familie droht eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht.
Der Gutachter zweifelte am Montag vor dem Landgericht Ulm die vom 19-Jährigen angegebenen Streits innerhalb der Familie als Motiv an. Das seien „08/15-Konflikte“ gewesen, sagte der Gutachter. Aber nur bei einem „Tyrannenmord“ komme Jugendstrafrecht in Betracht. Sollte das Gericht hingegen von einem Mord aus Langeweile oder Mordlust ausgehen, empfahl der Gutachter das Erwachsenenstrafrecht. Der 19-Jährige soll mit einem Freund im April 2009 seine Eltern und Schwestern ermordet haben. (lsw)
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22.03.2010
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