Umfallen gehört zum Laufenlernen
Ehingen. Ein Lehrerin ist vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden. Der Ehinger Fall dürfte grundsätzliche Bedeutung haben.
"Wir haben heute darüber zu befinden, ob es eine Straftat ist, wenn ein Kind, das laufen lernt, umfällt, stürzt und weint." Das stellte die Rechtsanwältin Christina Seng-Roth gestern in ihrem Plädoyer fest. Auch Amtsrichter Wolfgang Lampa hatte von der grundsätzlichen Bedeutung des Falls gesprochen, den er vor mehr als 60 Zuhörern im voll besetzten Saal 213 des Ehinger Amtsgerichts verhandelte.
Anklagevertreterin Sarah Schumann sah in dem Vorfall, der sich im Juli 2010 in der Frühförderstelle im Ritterhaus in Ehingen ereignet hatte, eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Das Kind, ein in seiner Entwicklung verzögerter Junge im Alter von einem Jahr und sieben Monaten, sei gestürzt, weil die Lehrerin es nicht ausreichend gesichert habe. Deshalb beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 40 Euro.
Der Bub hatte sich in der Frühförderung im Beisein von Mutter und Lehrerin an einem Kinderstuhl hochgezogen, war dann aber - ihm fehlen stützende Muskeln im Bereich des Beckens - plötzlich eingeknickt, zur Seite umgefallen und mit dem Kopf auf dem Holzboden aufgekommen. Nach übereinstimmenden Angaben beider Frauen hat das Kind geweint, ließ sich von der Mutter aber beruhigen, und die Lehrerin konnte die Übungen etwa 30 Minuten lang fortsetzen. Erst am Nachmittag wurde dem Kind übel, es erbrach sich und bekam Fieber. Mit dem Rettungswagen kam es ins Krankenhaus, später in die Kinderklinik, wo es etwa eine Woche blieb. Die Mutter stellte Strafantrag.
Von Bedeutung in der Verhandlung war die Aussage des Rechtsmediziners Dr. Frank Reuther, der keinerlei Zusammenhang zwischen dem Umfallen des Kindes und den folgenden Erkrankungen bis hin zu epileptischen Anfällen und Lähmungserscheinungen sah. Vermutlich haben aus dem Darm aufgestiegene Viren zu einer Entzündung des Gehirns geführt, sagte Reuther.
Ohne Kausalzusammenhang blieb für Lampa nur die Frage: Kann man zu 100 Prozent Sorge tragen? "Bleiben wir auf dem Teppich", sagte er, "zum Laufenlernen gehört die Gefahr des Umfallens." Und weil er den Weg in eine, wie er sagte, "Vollkasko-Gesellschaft", in der immer einer fürs Lebensrisiko haften soll, für falsch hält, sprach der Richter die Lehrerin frei.
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Autor: ANDREAS HACKER | 18.03.2011
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