NACHGEFRAGT: Fehlen jetzt der Polizei die Vorratsdaten?
Telefondaten sind nach dem Urteil des Verfassungsgerichts gelöscht. Ist das Arbeiten nun erschwert? Das haben wir den Polizeipressesprecher gefragt.
Herr Jürgens, ist die Polizeiarbeit erschwert, weil Internet- und Telefondaten nicht mehr gespeichert werden dürfen, und die Ermittler somit nicht darauf zurückgreifen können?
WOLFGANG JÜRGENS: Ermittlungen sind immer schwer. Vielleicht fällt nun eine von vielen Möglichkeiten für die Kollegen weg, doch das Selbstverständnis des Polizeibeamten ist ja, dass er Recht und Gesetz umsetzt, und wenn die Richter des Bundesverfassungsgerichts entscheiden, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht rechtsstaatlich ist, dann setzen wir das gerne um. Wir ermitteln selbstverständlich nur mit Methoden, die rechtsstaatlich sind.
Wie oft kommt es denn seither vor, dass die Kollegen Ermittlungen einstellen, weil ihnen dieses Instrument nun fehlt?
JÜRGENS: Das kommt gar nicht vor. Ermittelt wird dann eben anderweitig, wir unterliegen ja dem Strafverfolgungszwang. Nur weil man mit einer bestimmten Methode nicht arbeiten kann, darf man keine Ermittlungen einstellen. Wir wollen unser Vorgehen aus ermittlungstaktischen Gründen ohnehin nicht an die große Glocke hängen.
Würden sich die Kollegen wünschen, dass sie das Instrument noch hätten?
JÜRGENS: Nein. Wir hadern nicht mit dem Urteil. Natürlich gibt es immer viele Wünsche nach verschiedensten Möglichkeiten und Instrumenten, die unsere Arbeit erleichtern könnten. Aber wir arbeiten eben mit den Methoden, die uns an die Hand gegeben werden, alles andere kommt nicht infrage und wird auch nicht gewünscht.
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Autor: KARIN MITSCHANG | 07.04.2010
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Pressesprecher Wolfgang Jürgens aus Ulm ist für die Ehinger Polizei zuständig.
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Kommentare (1)
Keine Ahnung
Der Kollege hat keine Ahnung.Seit die IP-Adressen nicht mehr gespeichert werden, klären wir viele Hackerangriffe zB bei Ebay oder PayPal nicht mehr auf, und das sind nicht wenige. Das wird dann unaufgeklärt an die Staatsanwaltschaft abgegeben, und die stellt das Verfahren ein. Relativ häufig ist die IP-Adresse die einzige unverfälschte Spur, die ein Betrüger legt, denn alle anderen Daten, die man irgendwo im Internet hineinschreibt, werden nicht geprüft und können deshalb frei erfunden werden.
Es gibt aber Provider, die Vorratsdaten trotzdem speichern. Das Ergebnis ist die Abmahnwelle für (angebliche oder tatsächliche) Urheberrechtsverletzungen, die ohne die IP-Adressen nicht klärbar wären. Das wird trotz Verbots gemacht, weil es Geld bringt. Und keinen scheints zu stören.