Bauvorschriften für Steige IV festgesetzt Gemeinderat Untermarchtal hat getagt

Untermarchtal.  Der Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet Steige IV in Untermarchtal weicht nur in Details von den Bauvorschriften für die Steige III ab.

Der Gemeinderat in Untermarchtal hat am Dienstagabend den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet Steige IV gefasst, das bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist und eine Erweiterung des Baugebiets Steige III in Richtung Landesstraße 257 darstellt. In Absprache mit dem planungsbeauftragten Ingenieur, Reinhold Funk, wurde über die Bebauungsvorschriften abgestimmt.

In einigen Punkten gibt es Änderungen im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss Steige III: So sind im Areal von Steige IV eingeschossige Häuser mit Zeltdach erlaubt. Nebenanlagen, zum Beispiel Holzhütten, mit bis zu zwei Metern Wandhöhe und bis zu fünf Metern -breite dürfen außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Bereits mehrfach hatte der Gemeinderat zuletzt für solche Bauvorhaben Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die Neureglung erspart es künftig, über jeden Fall einzeln abstimmen zu müssen. Wegen genannter Einschränkungen bleibt der Gemeinderat aber trotzdem Herr der Lage. Ein Lärmschutzwall zwischen Steige IV und L 257 darf wahrscheinlich nicht errichtet werden, weil der dafür vorgesehene Bereich unter Naturschutz steht. Ingenieur Funk plädierte deshalb dafür, auf eventuelle Notwendigkeiten von Schallschutzfenstern und Belüftungseinrichtungen in den Bauvorschriften hinzuweisen, was der Gemeinderat aber nach ausgiebiger Diskussion ablehnte. Die Begründung: Ein solcher Hinweis könne die Position der Gemeinde als Grundstücksverkäufer unnötig schmälern.

Ebenfalls eine Absage erteilten die Räte dem Vorschlag, zweigeschossige "Toscanahäuser" mit Pultdächern zuzulassen. Weil man dies im Gebiet Steige III verwehrt habe, dürfe man es jetzt nicht erlauben, sagte der stellvertretende Bürgermeister Erwin Mönch. "Damit würden wir uns nur unnötig zum Abschuss freigeben", fügte Bürgermeister Bernhard Ritzler hinzu. Die restliche Runde sah es genauso.

Um eine ausreichende Löschwasserversorgung zu gewährleisten, wird für die Baugebiete demnächst eine Rohrnetzberechnung durchgeführt. Kostenpunkt: 1850 Euro netto. Außerdem stimmte der Gemeinderat dem Antrag seines Mitgliedes Georg Werz für den Bau dreier Dachgauben und eines Carports an seinem Haus zu.


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Autor: CI | 09.02.2012

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