Mieter müssen wohl zahlen

Neue Trinkwasserverordnung fordert jährliche Kontrollen

Landkreis.  Wer Warmwasser-Großanlagen betreibt, muss diese jährlich auf Legionellen untersuchen lassen. Das sieht die Trinkwasserverordnung seit dem 1. November vor. Betroffen sind auch Vermieter von Wohnungen.

Wenn Siegfried Brehm den Hahn aufdreht, dann fließt warmes Wasser in die Wanne, das zuvor in einem großen Kessel im Keller erhitzt wurde. Was jahrelang problemlos lief, könnte Vermietern wie Herrn Brehm mehr Aufwand bescheren. Einige müssen nun das Wasser jährlich überprüfen lassen - auf biologische Verunreinigung sowie auf chemische Stoffe wie Schwermetalle und Uran. Denn seit dem 1. Novemver gilt eine neue Trinkwasserverordnung.

"Betroffen sind Anlagen, die mehr als 400 Liter Wasser fassen", erklärt Renate Lorenz-Lauermann, Leiterin des Haller Gesundheitsamts. Wer einen Durchlauferhitzer hat, ist nicht automatisch auf der sicheren Seite. In der Verordnung steht: Wenn in den Rohren zwischen Erwärmer und Entnahmestelle, beispielsweise der Wasserhahn im Bad, drei Liter passen, ist auch dann eine jährliche Kontrolle vorgeschrieben. Das trifft neben Vermieter auch Firmen, sofern aus dem Gebäude Trinkwasser öffentlich oder in einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Bei Anlagen in ausschließlich selbst bewohnten Räumen besteht die Untersuchungspflicht nicht.

"Mit dieser Verordnung, bei der es sich wieder um eine Umsetzung einer Regel aus Brüssel handelt, ist man gefühlsmäßig über den gewollten Zweck hinausgeschossen", kritisiert Joachim Bass, Vorsitzender von Haus & Grund in Hall, einer Eigentümerschutz-Gemeinschaft. "Natürlich muss man bei Legionellen-Befall handeln. Ein einjähriger Turnus für die Überprüfung scheint mir aber zu kurz."

Nach seinen Angaben sind die meisten Mehrfamilienhäuser betroffen. In Einfamilienhäusern würden in der Regel 200 Liter fassende Kessel eingebaut. "Das reicht samstags für zwei Badewannen."

Auf Eigentümer und Mieter kämen nun hohe Kosten zu. "Vorgeschrieben sind mehrere Messstellen zwischen Erhitzer und Entnahmestelle. Die müssen erstmal eingebaut werden." Außerdem müssten die Proben von zertifizierten Betrieben genommen werden. "Normalerweise kostet das rund 150 Euro. Im Haller Raum gibt es aber keine Institute, die Anfahrt kostet auch."

Nicht ganz geklärt ist, wer die Kosten trägt. Die Tendenz gehe dahin, dass der Mieter die kompletten Untersuchungen begleichen muss. "Damit werden sich aber noch die Gerichte befassen müssen", erklärt Johannes Kütterer, Anwalt des Haller Mieterbunds. "Bislang taucht der Punkt ja nicht in der Betriebskostenverordnung auf." Bis dahin rät er Mietern, die Kosten nur unter Vorbehalt zu bezahlen, also den Vermieter vorher darauf hinzuweisen, dass man die rechtliche Lage noch abwarten möchte. "Wer direkt bezahlt, erkennt die Forderung an." Kütterer weiter: "Die Sinnhaftigkeit dieser Verordnung sieht man erst, wenn man weiß, wie viele Anlagen tatsächlich als mangelhaft eingestuft werden."

Renate Lorenz-Lauermann, deren Behörde für die Trinkwasserverordnung zuständig ist, weist auf die Meldepflicht der Eigentümer hin. "Viele haben ihre Anlagen bereits gemeldet. Wir müssen auch noch viele Fragen beantworten." Zusätzlich werde auf der Homepage des Landratsamts informiert.

Die Anlage bei Siegfried Brehm fasst zwar nur 300 Liter, es lasse sich aber nur schwer klären, ob durch die langen Leitungen die Grenze von drei Litern überschritten wird. "Da müssen nun Experten ran", sagt der 69-Jährige. Falls auch bei ihm jährlich Untersuchungen anstehen sollten, will er die Kosten nicht komplett an den Mieter abtreten. "Das muss schon anteilsmäßig laufen, sonst wäre das ja ungerecht."


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Autor: THUMILAN SELVAKUMARAN | 07.02.2012

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