Leiharbeit grundsätzlich ausgeschlossen
Öhringen.
Bei der Auseinandersetzung zwischen Betriebsrat und IG Metall mit der Geschäftsleitung der Firma Huber packaging group in Öhringen über den Einsatz von Leiharbeit für die Saisonarbeit konnte nun auf betrieblicher Ebene eine Einigung erzielt werden.
Nach der Betriebsvereinbarung ist Leiharbeit bei Huber grundsätzlich ausgeschlossen. Im Wortlaut: "Zur Abdeckung des Personalbedarfs in der Saison werden grundsätzlich keine Leiharbeitnehmer, sondern befristet Beschäftigte eingesetzt." Nachdem die Verhandlungen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat zunächst erfolglos geblieben waren, verhandelten Arbeitgeber und IG Metall Anfang Juni über einen Tarifvertrag zur Leiharbeit. In diesem Zusammenhang kam es auch zu einem mehrstündigen Warnstreik. Erst durch den Druck der Belegschaft konnte nun doch noch ein Ergebnis auf betrieblicher Ebene erreicht werden.
Dazu Heidi Scharf, Erste Bevollmächtigte der IG Metall Schwäbisch Hall: "Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden und können angesichts der Regelungen zur Leiharbeit mit der Betriebsvereinbarung gut leben. Das Einkommen und die Arbeitsplätze der Huber-Belegschaft sind gesichert."
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08.07.2010
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Heidi Scharf, Erste Bevollmächtigte der IG Metall Schwäbisch Hall
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