INTERVIEW: "Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen"

Was tun, wenn der Vertrag steht? Rechtsanwalt Christian Schwerdt aus Schwäbisch Hall gibt im Interview mit Franziska Bürkle Tipps, wie Jugendliche bei der Kündigung eines Vertrages vorgehen sollten.

Wenn es zu spät ist und man einen Vertrag, etwa für ein Zeitschriftenabo, auf der Straße unterschrieben hat: Wie sollte man dann reagieren?

SCHWERDT: Zuallererst sollte man schauen, ob man ein Schriftstück hat und dieses aufbewahren, eventuell eine Kopie des unterschriebenen Vertrages auf der Straße. Ganz wichtig ist dabei, auf das Datum zu achten.

Müssen die Eltern eines Minderjährigen so einen Vertrag widerrufen oder kann das der Jugendliche selbst tun?

Grundsätzlich können Jugendliche selbst den Vertragspartner kontaktieren, dabei darauf hinweisen, dass man minderjährig ist, dass die Eltern nicht einverstanden sind und man kündigen möchte. Jedoch würde ich raten, die Eltern einzuschalten, da es mehr Aussagekraft besitzt, wenn bei dem Vertragspartner eine Widerrufserklärung der Eltern vorliegt.

Gibt es besondere Rechte, die man als Jugendlicher hat, wenn man einen solchen Vertrag unterzeichnet und gegen den Vertragspartner vorgehen möchte?

Grundlegende Unterschiede oder Paragrafen zum Schutz der Jugendlichen gibt es nicht. Lediglich der "Taschengeldparagraf", der besagt, dass Jugendliche ihr Taschengeld nur für angemessene Rechtsgeschäfte ausgeben können, könnte helfen.

Wie sollte man bei der Kündigung konkret vorgehen?

Das Wichtigste ist, schnell zu handeln. Innerhalb von 14 Tagen kann jeder problemlos einen solchen Vertrag widerrufen. Dabei rate ich, die Kündigung unterschrieben zu faxen, da man vor Gericht nur das Datum des Abschickens nachweisen muss. Bei Briefpost könnte der Vertragspartner behaupten, er hätte nie etwas empfangen.

Was passiert, wenn die Firma auf so eine Kündigung mit einer Ablehnung reagiert, weiterhin Geld einziehen will und Zeitschriften zuschickt?

Sobald sich die Firma auf die fristgerechte Kündigung meldet, ist man auf der sicheren Seite. Theoretisch kann man auf jede weitere Post des Vertragspartners danach gelassen reagieren und auf die Klage warten. Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen und einfach bezahlen, denn darauf spekulieren solche Unternehmen, sondern besser den Lastschrifteinzug bei der Bank widerrufen.

Wenn man alle Kündigungsfristen des Vertrages überschritten hat, welche Möglichkeiten gibt es noch?

In der Regel hat man danach - neben einer Anfechtung - nur noch die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung. Somit kann es sein, dass man das Abo noch bis zu einem Jahr bekommt.

Tipp von Christian Schwerdt: "Gerne können sich die Jugendlichen in solchen Fällen auch an einen Anwalt wenden. Auch wenn sie kein Vermögen haben, kann es eine sogenannte Beratungshilfe vom Amtsgericht geben, wo bei solchen Problemen eine erste Beratung aus der Staatskasse finanziert wird."


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03.09.2010

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