Übergangszeit zum Monatsende vorbei
Main-Tauber-Kreis. Nach einer Übergangszeit tritt das geänderte Vermessungsgesetz ab 1. Juli endgültig in Kraft. Grundstücksteilungen von Privatleuten müssen dann von freiberuflichen Vermessern vorgenommen werden.
Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Vermessungsgesetzes im Dezember 2010 haben sich in der Praxis für den Bürger einige wesentliche Punkte verändert, die nach einer Übergangszeit nun ab Freitag, 1. Juli, endgültig in Kraft treten. Bisher konnte ein privater Antragsteller entscheiden, ob er bei Grundstücksteilungen das Vermessungsamt des Main-Tauber-Kreises oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbV) beauftragt, um seine neuen Flurstücksgrenzen festzulegen. Ab Freitag, 1. Juli, sind die Anträge auf Teilung von Grundstücken von Privatleuten grundsätzlich bei einem ÖbV zu stellen.
Die ÖbV sind verpflichtet, Aufträge zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen aus dem Landkreis, in dem sie ihren Bürositz haben, und aus den angrenzenden Landkreisen anzunehmen. Die ÖbV können nach der Novellierung sogar landesweit tätig werden. In Ba-den-Württemberg sind zurzeit 169 Vermessungsingenieure als ÖbV tätig, zwei davon haben ihren Sitz im Main-Tauber-Kreis. Für die Bürger hält das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis, Wellenbergstraße 3, in Tauberbischofs-heim eine Liste bereit, in der alle ÖbV aufgelistet sind.
Das Vermessungsamt des Main-Tauber-Kreises ist weiterhin bei Grenzfeststellungen, wenn die bisherige Grenze nicht mehr in der Örtlichkeit vorhanden ist, bei Straßenvermessungen sowie in Baulandumlegungen und bei Gebäudeaufnahmen tätig. Die Höhe der Gebührensätze für die Vermessungsarbeiten richtet sich sowohl beim Vermessungsamt des Main-Tauber-Kreises als auch bei den ÖbV nach der Landesgebührenordnung.
Die Novellierung des Vermessungsgesetzes hat eine weitere wichtige Neuerung erbracht, die sowohl für die ÖbV als auch für das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt gilt. Mussten bisher alle festgelegten Grenzpunkte (mit wenigen Ausnahmen) mit einem Vermessungszeichen (Grenzstein, Metallbolzen, usw.) abgemarkt werden, steht es dem Grundstückseigentümer nun frei, ob der Grenzpunkt in der Örtlichkeit abgemarkt werden soll. Da-durch können kurzfristig Gebühren eingespart werden. Soll die Abmarkung später nachgeholt werden, fallen in der Regel aber in der Gesamtheit höhere Gebühren an.
Leitender Vermessungsdirektor Werner Rüger vom Vermessungs- und Flurneuordnungsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis stellt klar, dass seine Mitarbeiter im Fachbereich Vermessung auch nach dem Freitag, 1. Juli, weiterhin ausgelastet sind. "Die Fortführung des gesamten Vermessungswerks bleibt Aufgabe des Vermessungs- und Flurneuordnungsamtes und wir sind bestrebt, die hohe Qualität des Liegenschaftskatasters zu erhalten." lra
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Autor: SWP | 21.06.2011
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Durch die Änderung des Vermessungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg darf das Vermessungsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis ab Freitag, 1. Juli, keine Grundstücksteilungen von privaten Antragstellern mehr durchführen. Die Übergangszeit, die das im Dezember in Kraft getretene Gesetz beinhaltet hatte, endet jetzt. Eine weitere Änderung bringt das Gesetz: Grenzsteine oder andere Markierungen müssen nicht mehr angebracht werden. Foto: Landratsamt
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