POLIZEI-REPORT vom 7. Februar
Heckscheibe eingeworfen
Bad Mergentheim - Ein Unbekannter warf am Sonntag zwischen 3 Uhr und 16 Uhr an einem in der Bahnhofstraße in Bad Mergentheim abgestellten Pkw die Heckscheibe ein.
Aus dem Staub gemacht
Igersheim - Vermutlich beim Ein- oder Aussteigen beschädigte ein Autofahrer auf dem Parkplatz des Igersheimer Kauflandes einen Dacia. Trotz des Schadens, der sich auf 500 Euro beläuft, machte er sich aus dem Staub.
Grillparty mit Folgen
Weikersheim - Gegrillt hat ein 24-Jähriger am Sonntag in einem Anwesen im Meisenweg in Weikersheim. Anschließen deponierte er den noch heißen Grill im Keller des Mehrfamilienhauses. Daraufhin gerieten neben dem Grill gelagerte Gegenstände in Brand, und es kam zu einer starken Rauchentwicklung. Glücklicherweise wurde das Feuer rechtzeitig entdeckt, so dass Schlimmeres verhindert werden konnte. Die Freiwillige Feuerwehr war mit acht Fahrzeugen und 50 Mann im Einsatz. Es entstand geringer Sachschaden. Verletzt wurde zum Glück niemand.
Terrassentür beschädigt
Tauberbischofsheim - In der Josef-Dürr-Straße in Tauberbischofsheim versuchte ein Unbekannter in der Nacht zum Sonntag, in ein Wohnhaus einzubrechen. Der Unbekannte trat oder schlug mit einem unbekannten Gegenstand die äußere Glasscheibe der Doppelverglasung ein. Das Eindringen ins Gebäudeinnere gelang ihm jedoch nicht.
Schwelbrand im Haus
Königheim - Durch einen brennenden Balken wurde am Sonntag gegen 16 Uhr in einem Wohnhaus in Königheim ein Schwelbrand verursacht. Der Brand konnte durch den Inhaber vor Eintreffen der Feuerwehren Königheim und Gissigheim gelöscht werden. Als Brandursache stellte die Feuerwehr einen Holzbalken der neben dem Rauchrohrabzug verlegt war, fest. Dieser war bereits stark angesengt und verkohlt. Der Balken war übertapeziert und deshalb nicht von außen sichtbar. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 2000 Euro.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Lauda - Ein 54-Jähriger Rollerfahrer wurde am Samstag gegen 15.45 Uhr von einer Polizeistreife in der Tauberstraße in Lauda kontrolliert. Die Beamten stellten fest, dass der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Der Fahrer muss jetzt mit einer Strafanzeige rechnen.
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Autor: PDT | 07.02.2012
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