Folgen können verheerend sein

Main-Tauber-Kreis.  Mit närrischen Schlachtrufen geht es in vielen Orten in die "heiße Phase" der fünften Jahreszeit. Dabei wird auch manches getrunken. Die Polizei warnt davor, dann noch Auto zu fahren.

Ob Prunksitzungen, Faschingsbälle oder Umzüge, bei ausgelassener Stimmung und Jubel, Trubel, Heiterkeit wird auch manches Gläschen Wein, Sekt oder Bier konsumiert. Alles kein Problem, solange man sich für die Heimfahrt nicht hinters Steuer setzt. Bereits bei einer Atemalkoholkonzentration ab 0,5 Promille drohen ein Bußgeld von 500 Euro und vier Punkte in Flensburg sowie zusätzlich ein Fahrverbot.

Ab 1,1 Promille wird in der Regel eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein einbehalten. Empfindlichere Strafen und unter Umständen Schadensersatzforderungen seien, so die Polizei, zu erwarten, wenn jemand bei der Alkoholfahrt zu Schaden gekommen oder der Fahrer schon vorher angetrunken im Straßenverkehr aufgefallen ist. In jedem Fall wirds teuer: Schadenersatz, Schmerzensgeld, Rente an Unfallopfer oder Rückforderungen von Versicherungen. Bei Eigenverschulden ist möglicherweise Unfallrente oder die Rente für Hinterbliebene betroffen. Letztlich können Lohnfortzahlungen in Frage gestellt sein oder ist der Job gar ganz weg. Alles gravierende Einschnitte, die man vorher bedenken sollte. Auch die Versicherer können bei alkoholbedingten Unfällen Regressansprüche stellen. Die härteste Strafe ist aber wohl die Schuld, wenn man durch sein Fehlverhalten einen Menschen für immer um Gesundheit oder Leben gebracht hat. "Feste feiern - aber Hände weg vom Steuer" sollte also bei den Fastnachtspartys das Motto sein.

Für unbeschwertes Fastnachtsvergnügen braucht es richtige Planung. "Es ist sehr sinnvoll, Fahrgemeinschaften zu organisieren und den Fahrer zu bestimmen, der selbstverständlich auf Alkohol verzichten muss", erklärt die Polizei.

Die Polizei werde auch in diesem Jahr verstärkt kontrollieren. "Die Beamten der Verkehrspolizei werden kreisweit insbesondere in den Nächten der Veranstaltungstage stationäre und mobile Alkoholkontrollen durchführen." Bei den zahlreichen Kontrollen während der Faschingszeit im letzten Jahr stellten die Polizisten bei 15 Autofahrern Alkoholbeeinflussung fest.

Acht Fahrern wurden Blutproben entnommen und die Führerscheine an Ort und Stelle beschlagnahmt. Bei den anderen sieben Kraftfahrern wurde die alkoholische Beeinflussung mit dem beweissicheren Atemalkoholtestgerät festgestellt. Die Fahrer mussten mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, vier Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. In diesem Zeitraum ereigneten sich zwei Verkehrsunfälle, bei denen alkoholische Beeinflussung Unfallursache war. Hierbei wurden zwei Personen leicht verletzt.

"Zudem darf ausgelassene Stimmung und Faschingstrubel nicht zum Missbrauch von Alkohol bei Kindern und Jugendlichen führen." Unter Alkoholeinfluss nähmen Aggressionen, Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen zu.

Deshalb werde die Polizei in der Faschingszeit wegen des Alkoholmissbrauchs die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen streng kontrollieren und bei Verstößen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. "Wer branntweinhaltige Getränke an Kinder oder Jugendliche abgibt, handelt unverantwortlich und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Einzelfall kann sogar eine Straftat vorliegen."


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Autor: PDT | 10.02.2012

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